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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1991 - 5 StR 215/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,10134
BGH, 04.06.1991 - 5 StR 215/91 (https://dejure.org/1991,10134)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1991 - 5 StR 215/91 (https://dejure.org/1991,10134)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1991 - 5 StR 215/91 (https://dejure.org/1991,10134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht - Voraussetzungen für die Annahme von Verhandlungsunfähigkeit - Relevanz der bürgerlich-rechtlichen Geschäftsfähigkeit für die Verhandlungsunfähigkeit - Prüfung des Vorliegens von Verhandlungsunfähigkeit im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.09.1986 - 1 StR 461/86
    Auszug aus BGH, 04.06.1991 - 5 StR 215/91
    Daß der Angeklagte anderen Sinnes geworden ist und nunmehr Wert auf Durchführung der Revision legt, ist rechtlich ohne Bedeutung, weil der wirksam erklärte Verzicht nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden kann (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 5).
  • BGH, 11.01.1983 - 1 StR 788/82

    Rechtsmittel - Rücknahme - Ermächtigung - Wirksamkeitsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 04.06.1991 - 5 StR 215/91
    Diese Fähigkeit wird in der Regel nur durch schwere körperliche oder seelische Mängel ausgeschlossen; auf die Geschäftsfähigkeit im Sinne des bürgerlichen Rechts kommt es nicht an (BGH NStZ 1983, 280 Nr. 25 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.1988 - 3 StR 161/88

    Rüge der Verletzung sachlichen Rechts nach wirksam erklärtem Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 04.06.1991 - 5 StR 215/91
    Daß der Angeklagte anderen Sinnes geworden ist und nunmehr Wert auf Durchführung der Revision legt, ist rechtlich ohne Bedeutung, weil der wirksam erklärte Verzicht nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden kann (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 5).
  • BGH, 03.11.1987 - 5 StR 555/87

    Anforderungen an die Verhandlungsunfähigkeit eines Angeklagten - Wirksamkeit …

    Auszug aus BGH, 04.06.1991 - 5 StR 215/91
    Ob Verhandlungsunfähigkeit in diesem Sinne vorlag, ist im Wege des Freibeweises zu prüfen; der Grundsatz "in dubio pro reo" gilt hier nicht (…BGH a.a.O. und NSt .1984, 181 Nr. 26 sowie 1984, 329 Nr. 25; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 3 jeweils m.w.N.):.
  • BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91

    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen …

    Die Schlußfolgerung des Tatrichters muß nur möglich sein, und sie darf sich nicht so sehr von der festen tatsächlichen Grundlage entfernen, daß sie sich als bloße Vermutung darstellt (vgl. BGH MDR 1980, 948f; BGH Beschluß vom 18. Juni 1991 - 5 StR 215/91 -).
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