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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1953 - 5 StR 220/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,3182
BGH, 25.06.1953 - 5 StR 220/53 (https://dejure.org/1953,3182)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1953 - 5 StR 220/53 (https://dejure.org/1953,3182)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1953 - 5 StR 220/53 (https://dejure.org/1953,3182)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor …

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 5 StR 220/53
    Voraussetzung für die Verurteilung wegen schwerer Freiheitsberaubung ist außerdem, daß der Angeklagte wußte, ein solches von ihm für tauglich gehaltene Urteil werde im Widerspruch zu der wahren Rechtslage stehen, oder daß er hiermit gerechnet hat und auch für diesen Fall seinen Tatbeitrag wollte (vgl. BGHSt 3, 110).

    Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die gerichtlich angeordnete Untersuchungshaft eine rechtswidrige Freiheitsberaubung sein kann, wird auf die Ausführungen BGHSt 3, 110 [120/121] verwiesen.

    Wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, ist in Fällen der hier in Rede stehenden Art der vorsätzliche Tatbeitrag des Anzeigenden - der durch die Berichte des Angeklagten geleistete Tatbeitrag ist dem gleich zu achten - nicht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der mittelbaren Täterschaft, sondern als Teilnahme (Mittäterschaft, Beihilfe) an der Freiheitsberaubung zu beurteilen (vgl. BGHSt 3, 110 [122]; ebenso BGH 5 StR 129/52vom 28.2.1952, 5 StR 43/52 vom 24.4.1952).

  • BGH, 24.04.1952 - 5 StR 43/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 5 StR 220/53
    Hierbei kommt es entscheidend neben der Dauer dieser Festhaltung darauf an, ob sie ohne jede Sicherung eines rechtlichen Verfahrens, ohne jede Nachprüfung ihrer Berechtigung, ohne jede Kontrolle der Fortdauer und ohne jede Möglichkeit der Verteidigung war und ob die Festgenommenen unter Bedingungen leben mußten, die den einfachsten und selbstverständlichsten Geboten der Menschlichkeit widersprachen (vgl. BGHSt 1, 391 [397] = NJW 1952, 111; ebenso BGH 5 StR 129/52vom 28.2.1952, 5 StR 43/52 vom 24.4.1952).

    Wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, ist in Fällen der hier in Rede stehenden Art der vorsätzliche Tatbeitrag des Anzeigenden - der durch die Berichte des Angeklagten geleistete Tatbeitrag ist dem gleich zu achten - nicht unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der mittelbaren Täterschaft, sondern als Teilnahme (Mittäterschaft, Beihilfe) an der Freiheitsberaubung zu beurteilen (vgl. BGHSt 3, 110 [122]; ebenso BGH 5 StR 129/52vom 28.2.1952, 5 StR 43/52 vom 24.4.1952).

    Es ist nur auf eine Strafe zu erkennen (so BGH 2 StR 83/50vom 5.1.1951, 5 StR 43/52 vom 24.4.1952).

  • BGH, 06.11.1951 - 1 StR 27/50
    Auszug aus BGH, 25.06.1953 - 5 StR 220/53
    Hierbei kommt es entscheidend neben der Dauer dieser Festhaltung darauf an, ob sie ohne jede Sicherung eines rechtlichen Verfahrens, ohne jede Nachprüfung ihrer Berechtigung, ohne jede Kontrolle der Fortdauer und ohne jede Möglichkeit der Verteidigung war und ob die Festgenommenen unter Bedingungen leben mußten, die den einfachsten und selbstverständlichsten Geboten der Menschlichkeit widersprachen (vgl. BGHSt 1, 391 [397] = NJW 1952, 111; ebenso BGH 5 StR 129/52vom 28.2.1952, 5 StR 43/52 vom 24.4.1952).
  • BGH, 25.05.1955 - VI ZR 6/54

    Sittenwidrige Anzeige

    In mehreren anderen Entscheidungen sind die Strafsenate jedoch von der Gültigkeit dieser Bestimmung ausgegangen (z.B. BGHSt 4, 66, Urteil vom 20. November 1952 in der Strafsache gegen die Beklagten - 3 StR 401/51 - sowie die Urteile vom 4. Dezember 1952 - 4 StR 33/50 - und 25. Juni 1952 - 5 StR 219/53 und 5 StR 220/53 -).
  • BGH, 17.10.1958 - 5 StR 296/58

    Rechtsmittel

    Eine natürliche Handlungseinheit kann auch dann gegeben sein, wenn durch die Tat höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Personen verletzt werden (RGSt 70, 243, 245; BGHSt 1, 20; 6, 81 [BGH 09.04.1954 - 2 StR 74/54]; BGH 5 StR 43/52 vom 24. April 1952 S. 6; 5 StR 220/53 vom 25. Juni 1953 S. 6).
  • BGH, 15.02.1957 - 1 StR 402/56

    Teilnahme an der vom Reichssicherheitshauptamt angeordneten Hinrichtung von …

    Das Schwurgericht geht zwar zutreffend davon aus, daß eine natürliche Handlungseinheit auch bei Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter möglich ist (z.B. BGHSt 1, 20 f mit Berichtigung S 420; BGH 5 StR 220/53 vom 25. Juni 1953).
  • BGH, 03.09.1953 - 5 StR 223/53

    Denunziation eines Ehemannes, der seine Geliebte in die eheliche Wohnung …

    Im übrigen wird das Schwurgericht auf die grundsätzlichen Entscheidungen BGHSt 2, 20; 3, 110 [BGH 06.06.1952 - 1 StR 708/51]; 4, 66 [BGH 20.02.1953 - 2 StR 655/52]und auf die Ausführungen des Senats in seinen Urteilenvom 25. Juni 1953 - 5 StR 219/53 und 5 StR 220/53 - und vom 3. Sept. 1953 - 5 StR 221/53 - in den Akten 14 Ks 11/50, 14 Ks 51/49 und 14 Ks 9/49 der Staatsanwaltschaft Hamburg hingewiesen.
  • BGH, 03.09.1953 - 5 StR 221/53

    Rechtsmittel

    In der Schuldfrage wird das Schwurgericht bei seiner neuen Entscheidung die vom Bundesgerichtshof in BGHSt 3, 110 und 4, 66 entwickelten Grundsätze und die auf ihnen beruhenden Ausführungen des Senats in seinemUrteil vom 25. Juni 1953 - 5 StR 220/53 - in den Akten 14 Ks 51/49 der Staatsanwaltschaft Hamburg zu beachten haben.
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