Rechtsprechung
| BGH, 29.06.1965 - 5 StR 223/65, alt: 5 StR 204/64 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Beweisantrages - Bedeutungslosigkeit einer Beweisbehauptung - Verurteilung wegen eines Verbrechens der Blutschande mit dem eigenen Kind
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52
Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen …
Auszug aus BGH, 29.06.1965 - 5 StR 223/65
Das verlangt die höchstrichterliche Rechtsprechung von jeher (RsprRGSt 1, 331; RG JW 1931, 2823 44 ; BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35 21 ). - BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 29.06.1965 - 5 StR 223/65
Die übrigen Aufklärungsrügen sind unzulässig, weil sie nicht die Beweismittel angeben, deren Benutzung sich der Strafkammer nach Ansicht des Beschwerdeführers hätte aufdrängen müssen (BGHSt 2, 168). - RG, 12.11.1923 - III 844/23
Wann können Beweisanträge abgelehnt werden, weil sie auf Werturteile …
Auszug aus BGH, 29.06.1965 - 5 StR 223/65
Ein Zeuge kann zwar auch für solche Folgerungen benannt werden, "die für die durchschnittliche geistige Veranlagung einfach und naheliegend und für das Gericht mit Sicherheit nachprüfbar sind" (RGSt 57, 412).
- BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74
Entscheidung eines Richters nach pflichtgemäßem Ermessen über die Wiederholung …
Die tatsächliche Erwägung des Gerichts, es könne die Glaubwürdigkeit der Zeugin Sibylle F. nicht beeinflussen, wenn sie (erst) nach der Tat Rauschmittel genommen habe, lag hier auf der Hand und war auch für den Angeklagten und seine Verteidiger offensichtlich (BGH 5 StR 223/65 vom 29.6.1965). - BGH, 12.07.1979 - 3 StR 229/79
Ablehnung offenkundig nicht ordnungsgemäß gestellter Beweisermittlungsanträge
Dies ist ein Rechtsfehler (BGH, Urteil vom 9. Februar 1977 - 3 StR 473/76 m.w.N.), auf den es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings dann nicht ankommt, wenn die Erwägungen des Tatrichters auf der Hand liegen (BGH, Urteil vom 29. Juni 1965 - 5 StR 223/65 - Beschluß vom 13. Dezember 1977 - 5 StR 725/77 - Urteil vom 12. April 1978 - 2 StR 86/78 - Urteil vom 16. Januar 1979 - 5 StR 731/78). - BGH, 31.03.1976 - 3 StR 487/75
Verletzung der funktionellen Zuständigkeit - Verbot der Richterentziehung - …
Das Urteil kann deshalb nicht darauf beruhen, daß die Strafkammer diese offenkundigen tatsächlichen Erwägungen in ihrem ablehnenden Beschluß nicht ausdrücklich hervorgehoben hat (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1965 - 5 StR 223/65).
- BGH, 10.09.1974 - 1 StR 262/74
Strafbarkeit wegen Totschlags - Rüge der Verletzung des Verfahrensrechts und des …
Der Angabe des gesetzlichen Ablehnungsgrundes bedarf es nicht, wenn dieser für die Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist (BGH, Urteil vom 29. Juni 1965 - 5 StR 223/65 -). - BGH, 22.05.1973 - 1 StR 155/73
Verletzung der Aufklärungspflicht durch den Tatrichter
Die Ablehnungsgründe waren auch nicht (wie etwa im Fall BGH, Urteil vom 29. Juni 1965 - 5 StR 223/65) für die Beteiligten offensichtlich; die Verteidiger hatten im übrigen ebenfalls die Ladung der Zeugin angeregt. - BGH, 15.09.1970 - 1 StR 409/70
Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Meineid - Rechtmäßigkeit des Verlustes der …
Hier haben jedoch die tatsächlichen Erwägungen des Landgerichts auf der Hand gelegen und sind auch für den Angeklagten und seinen Verteidiger offensichtlich gewesen, so daß das Urteil auf der mangelhaften Ablehnungsbegründung nicht beruhen kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1965 - 5 StR 223/65 -).
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