Rechtsprechung
| BGH, 11.02.1975 - 5 StR 228/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Folgen der Tagung einer Strafkammer in zwei getrennten Spruchkörpern - Wirkungen des Ausbleibens eines Verlesens von Urkunden durch ein Gericht
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.05.1963 - 2 StR 84/63
Auszug aus BGH, 11.02.1975 - 5 StR 228/74
Die Rüge, die 2. Große Strafkammer hätte nicht in zwei getrennten Spruchkörpern tagen dürfen, ist unter Berufung auf BGHSt 18, 386 erhoben worden. - BGH, 22.10.1957 - 5 StR 168/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.02.1975 - 5 StR 228/74
Über die Besetzungsrüge in einem Verfahren, das dem jetzt vorliegenden entspricht, hatte der Senat im (unveröffentlichten)Urteil vom 22. Oktober 1957 - 5 StR 168/57 - zu befinden.
- BGH, 12.06.1985 - 3 StR 35/85
Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Ablehnung eines Beweisantrags …
Die Überbesetzung einer Strafkammer durch Zuweisung von vier berufsrichterlichen Beisitzern ist nicht zu beanstanden, wenn das Präsidium sie - wie hier - zur sachgerechten Erledigung der Aufgaben der Strafkammer für unvermeidbar hält (BVerfGE 18, 344, 350 [BVerfG 03.02.1965 - 2 BvR 166/64]; 22, 282, 286 [BVerfG 25.07.1967 - 2 BvR 586/63]; BGH NJW 1965, 1715; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1957 - 5 StR 168/57;Urteil vom 11. Februar 1975 - 5 StR 228/74). - BGH, 18.03.1977 - 5 StR 62/77
Ordnungsgemäße Besetzung einer Strafkammer bei Verhinderung des Richters - …
Die Urteile des Senats vom 22. Oktober 1957 - 5 StR 168/57 - und vom 11. Februar 1975 - 5 StR 228/74 - betreffen einen anderen Sachverhalt.
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