Rechtsprechung
| BGH, 03.07.2000 - 5 StR 230/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anslastung eines Bewährungsversagens bei der Bemessung einer Einzelstrafe; Einstellung des Verfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1; StPO § 261
Anwendbarkeit des Zweifelssatzes bei der Gesamtstrafenbildung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.09.2020 - 4 StR 216/20
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Beurteilung der Gesamtstrafenlage: …
Zwar ist das Landgericht im Grundsatz zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Prüfung, ob eine Gesamtstrafenlage im Sinne des § 55 StGB vorliegt, bei nicht exakt feststehender Tatzeit im Zweifel zugunsten des Angeklagten von einer Tatbegehung vor der früheren Verurteilung auszugehen ist, wenn sich die auf diese Weise ermöglichte Bildung einer Gesamtstrafe im konkreten Fall tatsächlich für den Angeklagten günstiger auswirkt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2006 - 4 StR 484/06, Rn. 4; vom 3. Juli 2000 - 5 StR 230/00; BGH…, Beschluss vom 14. August 2012 - 3 StR 274/12, Rn. 8; Sander, NStZ 2016, 584, 587). - BGH, 27.09.2023 - 4 StR 330/23
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zweifelssatz: nicht exakt feststehende …
Bei der Prüfung, ob eine Gesamtstrafenlage im Sinne des § 55 StGB vorliegt, ist bei nicht exakt feststehender Tatzeit im Zweifel zugunsten des Angeklagten von einer Tatbegehung vor der früheren Verurteilung auszugehen, wenn sich die auf diese Weise ermöglichte Bildung einer Gesamtstrafe im konkreten Fall tatsächlich für den Angeklagten günstiger auswirkt (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Dezember 2006 ? 4 StR 484/06 Rn. 4; Beschluss vom 3. Juli 2000 ? 5 StR 230/00;… Beschluss vom 9. September 2020 - 4 StR 216/20 Rn. 6). - BGH, 25.02.2026 - 5 StR 612/25 Rn. 6 Zwar ist bei der Prüfung, ob eine Gesamtstrafenlage im Sinne des § 55 StGB vorliegt, bei nicht exakt feststehender Tatzeit - so wie hier - im Zweifel zugunsten des Angeklagten von einer Tatbegehung vor der früheren Verurteilung auszugehen, wenn sich die auf diese Weise ermöglichte Bildung einer Gesamtstrafe im konkreten Fall tatsächlich für den Angeklagten günstiger auswirkt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 2020 - 4 StR 216/20, NStZ-RR 2020, 378 f.;… vom 5. Dezember 2006 - 4 StR 484/06 Rn. 4; vom 3. Juli 2000 - 5 StR 230/00;… vom 14. August 2012 - 3 StR 274/12 Rn. 8).
- BGH, 25.02.2025 - 4 StR 331/24
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Geldstrafe; Zäsurwirkung eines Urteils)
Hierin einzubeziehen waren dann sowohl die nach den Feststellungen des Landgerichts vor dem 16. November 2021 begangenen Taten Ziffern II. 2. a) und b) der Urteilsgründe wie auch - unter Anwendung des Zweifelssatzes (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. April 2011 - 2 StR 664/10 Rn. 3; Beschluss vom 3. Juli 2000 - 5 StR 230/00 Rn. 1;… Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00 Rn. 15) - die beiden nach den Feststellungen zwischen Juni 2021 und Mai 2022 begangenen Taten Ziffern II. 2. c) und d) der Urteilsgründe. - BGH, 13.04.2011 - 2 StR 664/10
Unzureichende Feststellungen für die Gesamtstrafenbildung
Dies aber wäre vorliegend zu Gunsten des Angeklagten anzunehmen gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2000 - 5 StR 230/00).
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