Rechtsprechung
| BGH, 19.07.2016 - 5 StR 231/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 261 StPO
Sachlichrechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation (Fehlen einer hinreichend detailierten Darstellung der belastenden Aussage; keine Mitteilung der wesentlichen Anknüpfungstatsachen eines Glaubhaftigkeitsgutachtens) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Darlegungsanforderungen und Beweiswürdigung in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 267 StPO, § 176 StGB
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Darlegungsanforderungen und Beweiswürdigung in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation - IWW
- Wolters Kluwer
Lückenhafte gerichtliche Beweiswürdigung bei der Befragung des Opfers eines schweren sexuellen Missbrauchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Lückenhafte gerichtliche Beweiswürdigung bei der Befragung des Opfers eines schweren sexuellen Missbrauchs
- rechtsportal.de
StPO § 261
Lückenhafte gerichtliche Beweiswürdigung bei der Befragung des Opfers eines schweren sexuellen Missbrauchs - datenbank.nwb.de
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Darlegungsanforderungen und Beweiswürdigung in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 30.07.2015 - 22 KLs 17/13
- BGH, 19.07.2016 - 5 StR 231/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 334
- NStZ-RR 2016, 382
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten
Auszug aus BGH, 19.07.2016 - 5 StR 231/16
b) Soweit sich das Landgericht zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben der Nebenklägerin (auch) auf das Gutachten einer psychologischen Sachverständigen stützt, wird das angefochtene Urteil den Darlegungsanforderungen ebenfalls nicht gerecht, da es lediglich die Ergebnisse der sachverständigen Untersuchung mitteilt; es fehlen die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und methodischen Darlegungen, die zum Verständnis des Gutachtens erforderlich wären (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 182). - BGH, 29.04.2015 - 5 StR 79/15
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil aufgrund von …
Auszug aus BGH, 19.07.2016 - 5 StR 231/16
Die landgerichtliche Beweiswu?rdigung (§ 261 StPO) hält in der hier vorliegenden Aussage-gegen-Aussage-Konstellation auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15 mwN) sachlichrechtlicher Prüfung nicht stand; sie ist lückenhaft.
- LG Ingolstadt, 28.11.2023 - 1 KLs 11 Js 7492/22
Verurteilung wegen Vergewaltigung: Beweiswürdigung bei …
Rn. 43 Das Gericht sah unter Berücksichtigung der sogenannten "Unwahrheitshypothese" (BGH, Urteil vom 23.10.2002, Az. 1 StR 274/02; BGH, Urteil vom 30.07.1999, Az. 1 StR 618/98) und der vorliegenden "Aussage-gegen-Aussage"-Konstellation (BGH, Beschluss vom 19.08.2008, Az. 5 StR 259/08; BGH, Beschluss vom 02.09.2015, Az. 2 StR 101/15; BGH, Beschluss vom 19.07.2016, Az. 5 StR 231/16) keinen Anlass, an der Richtigkeit dieser Angaben bzw. an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Nebenklägerin zu zweifeln. - LG Ingolstadt, 17.02.2021 - J KLs 11 Js 20719/18
Anforderungen an die Beweiswürdigung in einer …
Rn. 121 Das Gericht sah unter Berücksichtigung der sogenannten "Unwahrheitshypothese" (BGH, Urteil vom 23.10.2002, Az. 1 StR 274/02; BGH, Urteil vom 30.07.1999, Az. 1 StR 618/98) und der vorliegenden "Aussage-gegen-Aussage"-Konstellation (BGH, Beschluss vom 19.08.2008, Az. 5 StR 259/08; BGH, Beschluss vom 02.09.2015, Az. 2 StR 101/15; BGH, Beschluss vom 19.07.2016, Az. 5 StR 231/16) keinen Anlass, an der Richtigkeit dieser Angaben bzw. an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Nebenklägerin zu zweifeln. - BGH, 24.01.2018 - 5 StR 457/17
Sachlich-rechtlicher Fehler durch unzureichende Berücksichtigung der strengen …
Die Würdigung der Aussage der Nebenklägerin als einziger Belastungszeugin erfüllt die strengen Anforderungen in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen nicht (vgl. zum Maßstab nur BGH, Beschlüsse vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16; vom 19. Juli 2016 - 5 StR 231/16, NStZ-RR 2016, 382; vom 10. Januar 2017 - 2 StR 235/16, StV 2017, 367; vom 20. April 2017 - 2 StR 346/16, NStZ-RR 2017, 288, und vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 273/17;… Miebach in MüKoStPO, § 261 Rn. 230 ff. mwN):.
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