Rechtsprechung
| BGH, 13.08.1991 - 5 StR 231/91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beweiswürdigung anhand von Indizien zur Feststellung der Täterschaft - Anforderungen an die Genauigkeit der Beweisführung - Überführung anhand von Fasern und Bodenanhaftungen
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.06.1982 - 4 StR 183/82
Freie Beweiswürdigung eines Tatrichters hinsichtlich aller Beweismittel - …
Auszug aus BGH, 13.08.1991 - 5 StR 231/91
Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH NJW 1982, 2882, 2883 mit weiteren Nachweisen;… BGHR StPO § 261 Identifizierung 6;… BGHR a.a.O. Überzeugungsbildung 7). - BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86
Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung …
Auszug aus BGH, 13.08.1991 - 5 StR 231/91
Seine Schlußfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, daß sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit nach rechtsfehlerfreier Würdigung, die nicht widersprüchlich, lückenhaft oder unklar sein darf, überzeugt ist (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2). - BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89
Voraussetzung für richterliche Überzeugung neben der persönlichen Gewissheit des …
Auszug aus BGH, 13.08.1991 - 5 StR 231/91
Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH NJW 1982, 2882, 2883 mit weiteren Nachweisen; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6;… BGHR a.a.O. Überzeugungsbildung 7).
- BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92
Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters …
Seine Schlußfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, daß sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit nach rechtsfehlerfreier Würdigung, die nicht widersprüchlich, lückenhaft oder unklar sein darf, überzeugt ist (…BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91).Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und daß die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91; BGH Beschl. vom 29.7.91 - 5 StR 278/91; BGH NJW 1982, 2882, 2883 mit weiteren Nachweisen;… BGHR StPO § 261 Identifizierung 6;… BGHR a.a.O. Überzeugungsbildung 7; vgl. auch Herdegen NStZ 1987, 193, 198; einschränkend Foth NStZ 1992, 444, 446).
- BGH, 20.07.1993 - 5 StR 226/93
Umstellung des Guthabens von in der DDR ansässigen Unternehmen im Verhältnis 2:1 …
Diese sind namentlich dann gegeben, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, in sich widersprüchlich oder unklar ist, gegen die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt worden sind (vgl. BGHSt 29, 18, 20 [BGH 07.06.1979 - 4 StR 441/78]; BGH NStZ 1984, 180;… BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; BGH, Urt. vom 13.8.91 - 5 StR 231/91;… Urt. vom 24.11.92 - 5 StR 456/92;… Hürxthal in KK StPO 2. Aufl. § 261 Rdn. 51 m.w.N.).
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