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| BGH, 09.05.1978 - 5 StR 232/78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falles - Notwendigkeit einer besonderen Konfliktsituation für das Vorliegen eines minder schweren Falles - Anforderungen an die richterliche Beurteilung des Vorliegens eines minder schweren Falles
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76
Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung - …
Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 5 StR 232/78
Nur nach dem auf diese Weise durch Abwägung der belastenden und entlastenden Umstände gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles entspricht oder nach dem Willen des Gesetzes zu hart wäre, mit anderen Worten, ob der Fall vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (BGH Urteil vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 - bei Spiegel in DAR 1977, 147).
- BGH, 16.11.1978 - 4 StR 343/78
Fortgesetzte Geldfälschung - Verbreitung falscher 50-Dollar-Noten in Österreich - …
Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamtbild kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles entspricht oder nach dem Willen des Gesetzes zu hart wäre, ob der Fall also vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens gebietenden Maße abweicht (vgl. auch BGH, Urteile vom 18. Dezember 1973 - 1 StR 440/73 und vom 29. April 1976 - 4 StR 133/76 - bei Spiegel DAR 1977, 147; vom 2. August 1977 - 1 StR 300/77; Beschluß vom 9. Mai 1978 - 5 StR 232/78).
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