Rechtsprechung
| BGH, 06.07.1954 - 5 StR 234/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
Auszug aus BGH, 06.07.1954 - 5 StR 234/54
Er kann es im Hinblick auf die gemeinschaftsgefährliche Zunahme bestimmter Straftaten rechtfertigen, im nahmen des § 23 StGB ein öffentliches Interesse an dem Vollzug einer erkannten Strafe zu bejahen (vgl die zum Abdruck bestimmte Entscheidung BGH 3 StR 162/54 vom 6.5.1954).
- BGH, 14.09.1954 - 5 StR 327/54
Rechtsmittel
Wie der Senat in seinemUrteil vom 6. Juli 1954 - 5 StR 234/54 - entschieden hat, kann das öffentliche Interesse an der Strafvollstreckung allerdings auch damit begründet werden, daß der Verletzte hinreichende Sühne nur erfährt, wenn die Strafe vollstreckt wird (ebenso 1 StR 745/53 vom 23. April 1954).
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