Rechtsprechung
| BGH, 23.06.1981 - 5 StR 234/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 401
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52
Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen …
Auszug aus BGH, 23.06.1981 - 5 StR 234/81
Das ist erforderlich, damit der Angeklagte und sein Verteidiger sich sachgemäß auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einrichten können und das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob der Tatrichter bei der Ablehnung des Beweisantrages von richtigen Voraussetzungen ausgegangen ist (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1977 - 5 StR 725/77, mitgeteilt bei Spiegel in DAR 1978, 155). - BGH, 21.10.1952 - 1 StR 287/52
Schriftlicher Beweisantrag - Hauptverhandlung - Mündlicher Beweisantrag
Auszug aus BGH, 23.06.1981 - 5 StR 234/81
Das ist erforderlich, damit der Angeklagte und sein Verteidiger sich sachgemäß auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einrichten können und das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob der Tatrichter bei der Ablehnung des Beweisantrages von richtigen Voraussetzungen ausgegangen ist (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1977 - 5 StR 725/77, mitgeteilt bei Spiegel in DAR 1978, 155). - BGH, 13.12.1977 - 5 StR 725/77
Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrages
Auszug aus BGH, 23.06.1981 - 5 StR 234/81
Das ist erforderlich, damit der Angeklagte und sein Verteidiger sich sachgemäß auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einrichten können und das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob der Tatrichter bei der Ablehnung des Beweisantrages von richtigen Voraussetzungen ausgegangen ist (BGHSt 2, 284, 286; BGH NJW 1953, 35, 36; BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1977 - 5 StR 725/77, mitgeteilt bei Spiegel in DAR 1978, 155).
- BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98
Brandstiftung und Versicherungsbetrug
- BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06
Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Beschluss, mit dem ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache abgelehnt wird, die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter ihr keine Bedeutung für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch beimisst (vgl. BGHSt 2, 284, 286; BGH NStZ 1981, 401;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 15 m.w.N.). - BGH, 10.11.1992 - 5 StR 474/92
Beweisermittlungsantrag bei Vermutung aufs Geradewohl - Begründungspflicht bei …
Das ist erforderlich, damit der Antragsteller sich sachgemäß auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einrichten kann und das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob der Tatrichter bei der Ablehnung des Beweisantrages von richtigen Voraussetzungen ausgegangen ist (BGH NStZ 1981, 401 m.w.N;… BGHR § 244 Abs. 3 Satz 2 - Bedeutungslosigkeit 1, 7, 9, 11 und 15).
- BGH, 18.01.1983 - 3 StR 415/82
Beweisaufnahme - Beweisantrag - Ablehnung - Zeuge - Glaubwürdigkeit
Denn dann hätte das Landgericht es entgegen der Regel (BGHSt 2, 284, 286 f.; BGH bei Dallinger MDR 1970, 560; BGH, Urteil vom 20. Januar 1981 - 1 StR 672/80 = NStZ 1981, 309; Beschluß vom 5. Mai 1981 - 5 StR 233/81 = NStZ 1981, 309; Beschluß vom 23. Juni 1981 - 5 StR 234/81 = NStZ 1981, 401; Urteil vom 9. Februar 1982 - 1 StR 849/81 = NStZ 1982, 213) unterlassen anzugeben, aus welchen Erwägungen es die Beweisbehauptung für tatsächlich bedeutungslos gehalten hat.Die Angabe der Ablehnungsgründe wäre nach Lage des Falles nicht etwa deshalb ausnahmsweise entbehrlich gewesen, weil sie für alle Prozeßbeteiligten auf der Hand gelegen hätten (vgl. BGH, Beschluß vom 12. Juli 1979 - 3 StR 299/79 (L) - bei Pfeiffer NStZ 1981, 96; Urteil vom 20. Januar 1981 - 1 StR 672/80 = NStZ 1981, 309, 310; Beschluß vom 23. Juni 1981 - 5 StR 234/81 = NStZ 1981, 401).
- BGH, 19.10.2006 - 4 StR 251/06
Rechtsfehlerhaft floskelhafte Ablehnung eines Beweisantrages …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Beschluss, mit dem ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache abgelehnt wird, die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter ihr keine Bedeutung für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch beimisst (vgl. BGHSt 2, 184, 186; BGH NStZ 1981, 401;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 15 m. w. N.). - BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89
Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den …
Denn die tatsächliche Bedeutungslosigkeit, die grundsätzlich der Begründung bedarf (BGH NStZ 1981, 401; BGH StV 1984, 451 jeweils m.N.), liegt hier auf der Hand. - OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18
Gültigkeit einer nach der erstmaligen Versagung einer inländischen Fahrerlaubnis …
Bei einer solchen rechtsfehlerhaften Begründung beruht das Urteil lediglich dann nicht auf dem fehlerhaften Ablehnungsbeschluss, wenn die Bedeutungslosigkeit der Tatsache auf der Hand liegt und allen Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist (…Becker in: Löwe-Rosenberg, aaO, § 244, Rn. 226; BGH, NStZ 1981, 401; NStZ 2007, 352). - BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89
Beweisantrag - Unerheblichkeit - Tatsache - Tatrichter - Beschluß
Das ist insbesondere deshalb erforderlich, damit sich der Antragsteller auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einstellen kann (BGHSt 2, 284 (286); BGH NStZ 1981, 309 (310); 1981, 401; 1982, 213; BGH StV 1984, 451;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 1;… vgl. Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 756, 760 f. sowie Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 73). - BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91
Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen
Das ist erforderlich, damit der Angeklagte und sein Verteidiger sich sachgemäß auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einrichten können und das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob der Tatrichter bei der Ablehnung des Beweisantrages von richtigen Voraussetzungen ausgegangen ist (BGH NStZ 1981, 401 m.w.N.;… BGHR § 244 Abs. 3 Satz 1 Bedeutungslosigkeit 1, 9 und 11). - BGH, 15.07.2020 - 2 StR 102/20
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur sog. …
Dieser Umstand ist für die Erfolgsaussicht der Rüge jedenfalls insoweit von Bedeutung, als sich daraus ergeben kann, dass die Nichtangabe von über den Gesetzeswortlaut hinausreichenden Erwägungen (vgl. zu den Begründungsanforderungen bei der Zurückweisung von Anträgen auf Vernehmung von Auslandszeugen gemäß § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 451/09, StraFo 2010, 155; Senat, Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 StR 533/14, StraFo 2016, 289) ausnahmsweise unschädlich war, weil diese für alle Verfahrensbeteiligten auf der Hand lagen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 1981 - 5 StR 234/81, NStZ 1981, 401). - BGH, 17.02.1987 - 5 StR 552/86
Fehlende Angabe der rechtlichen und tatsächlichen Gründe bei der Ablehnung eines …
- BGH, 16.08.1989 - 2 StR 187/89
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Einziehung von Erlösen …
- OLG Stuttgart, 20.04.1998 - 2 Ss 120/98
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; …
- BGH, 09.01.1990 - 1 StR 679/89
Rüge einer fehlerhaften Zurückweisung eines Beweisantrags - Anforderungen an die …
- BGH, 05.01.1982 - 5 StR 567/81
Begründungserfordernis bei der Annahme der Bedeutungslosigkeit einer …
- BGH, 05.01.1982 - 5 StR 426/81
Kein Strafklageverbrauch bei fortgesetztem Betrug nach Neugründung der für die …
- KG, 02.02.2004 - 1 Ss 407/03
Anforderungen an einen Beweisantrag und seine Ablehnung
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