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Rechtsprechung
   BGH, 24.09.1953 - 5 StR 240/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,2295
BGH, 24.09.1953 - 5 StR 240/53 (https://dejure.org/1953,2295)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1953 - 5 StR 240/53 (https://dejure.org/1953,2295)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1953 - 5 StR 240/53 (https://dejure.org/1953,2295)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 8/52

    Mißbrauch von Verlängerungswechseln als Untreue

    Auszug aus BGH, 24.09.1953 - 5 StR 240/53
    Es würde sein Verhalten zwar nicht schon rechtfertigen, wenn die Steg sich nachträglich damit einverstanden erklärt, oder wenn er selbst nachträglich an ihr Einverständnis geglaubt hätte (BGHZ 8, 276).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 24.09.1953 - 5 StR 240/53
    Schließlich teilt sie weder den Inhalt des angeblich abgelehnten Beweisantrages und des angeblichen Ablehnungsbeschlusses noch die Tatsachen mit, aus denen sich die Fehlerhaftigkeit dieses Beschlusses ergeben soll (vgl. BGHSt 3, 213).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …

    Auszug aus BGH, 24.09.1953 - 5 StR 240/53
    Die Revision sagt nicht, welche Dinge das Gericht hätte von Amts wegen ermitteln sollen, welche Beweismittel es dazu hätte benutzen sollen, und welche Umstände dazu gedrängt hatten (vgl. BGHSt 2, 168).
  • BGH, 05.07.1968 - 5 StR 262/68

    Weiterverkaufserlös - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, vertragliche Nebenpflicht

    Der Senat hat bereits in seinen unveröffentlichten Entscheidungen 5 StR 163/52 vom 13. März 1952, 5 StR 627/52 vom 15. Mai 1953, 5 StR 240/53 vom 24. September 1953 und 5 StR 390/54 vom 7. Januar 1955 ausgesprochen, daß ein Käufer auch dann nicht die vertragliche Hauptpflicht hat, Vermögensinteressen des Verkäufers wahrzunehmen, wenn dieser sich das Eigentum an der Ware vorbehalten und den Käufer ermächtigt hat, sie in eigenem Namen weiter zu veräußern, und wenn der Käufer es übernommen hat, den Erlös jeweils an den Verkäufer abzuführen.
  • BGH, 21.01.1969 - 1 StR 535/68

    Rechtsmittel

    Darin liegt nicht das Wagnis eines Kaufmanns, sondern das eines Spielers, das die Annahme bedingten Vorsatzes nicht ausschließt (BGH Urteil vom 24. September 1953 - 5 StR 240/53).
  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 86/60

    Objektive Pflichtwidrigkeit von Zahlungen einer GmbH an eine notleidend gewordene …

    Das Bewußtsein des Täters von der Pflichtwidrigkeit seines Tuns ist ein unentbehrliches Merkmal des inneren Tatbestandes (RGSt 69, 203,207; 5 StR 240/53 vom 24.September 1953 S.10).
  • BGH, 07.01.1955 - 5 StR 390/54

    Rechtsmittel

    Wie der Senat schon in seinen nicht veröffentlichtenEntscheidungen vom 13. März 1952 (5 StR 163/52 ), 15. Mai 1953 (5 StR 627/52) und24. September 1953 (5 StR 240/53) ausgesprochen hat, hat ein Käufer nicht die vertragliche Hauptpflicht, Vermögensinteressen des Verkäufers wahrzunehmen, wenn dieser sich das Eigentum an der Ware vorbehalten und den Käufer ermächtigt hat, sie im eigenen Namen weiter zu veräußern, und wenn der Käufer es übernommen hat, den Erlös jeweils an den Verkäufer abzuführen.
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