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| BGH, 08.07.1958 - 5 StR 243/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- RG, 09.05.1890 - 787/90
1. Was ist unter "dauernder Verhinderung" und "Wechsel der Mitglieder" im Sinne …
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - 5 StR 243/58
Ein Wechsel einzelner Mitglieder des Gerichts ist auch dann gegeben, wenn, ohne daß ein Mitglied des Gerichts ausscheidet, ein anderes, wenn auch nur zeitweise und außerplanmäßig ernanntes Mitglied neu eintritt (vgl. RGSt 20, 385, 387). - BVerfG, 03.11.1955 - 2 BvM 1/55
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - 5 StR 243/58
Das schließt jedoch nicht aus, daß ausnahmsweise aus besonderen Gründen, wie z.B. wegen Erkrankung eines Richters, nicht festangestellte Richter herangezogen werden (vgl. BVerfGE 4, 321, 345 [BVerfG 03.11.1955 - 2 BvM 1/55]; BGHSt 8, 159, 160) [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54]. - BGH, 29.09.1955 - 3 StR 463/54
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - 5 StR 243/58
Das schließt jedoch nicht aus, daß ausnahmsweise aus besonderen Gründen, wie z.B. wegen Erkrankung eines Richters, nicht festangestellte Richter herangezogen werden (vgl. BVerfGE 4, 321, 345 [BVerfG 03.11.1955 - 2 BvM 1/55]; BGHSt 8, 159, 160) [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54].
- BGH, 08.02.1955 - 1 StR 475/54
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - 5 StR 243/58
Das kann auch bei einer naturwidrigen geschlechtlichen Triebhaftigkeit der Fall sein (vgl. BGH 1 StR 475/54 vom 8. Februar 1955 bei LM Nr. 5 zu § 51 Abs. 1 StGB). - BGH, 19.03.1957 - 5 StR 536/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - 5 StR 243/58
Sie ist, wie der Bundesgerichtshof schon in seinen nichtveröffentlichten Erteilen 1 StR 546/55 vom 10. Januar 1956 und 5 StR 536/56 vom 19. März 1957 ausgeführt hat, eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, wenn sie den Menschen in seiner gesamten inneren Grundhaltung und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert hat, daß er nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringen kann. - BGH, 10.01.1956 - 1 StR 546/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.07.1958 - 5 StR 243/58
Sie ist, wie der Bundesgerichtshof schon in seinen nichtveröffentlichten Erteilen 1 StR 546/55 vom 10. Januar 1956 und 5 StR 536/56 vom 19. März 1957 ausgeführt hat, eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit, wenn sie den Menschen in seiner gesamten inneren Grundhaltung und damit im Wesen seiner Persönlichkeit so verändert hat, daß er nicht die erforderlichen Hemmungen aufbringen kann.
- BGH, 03.12.1963 - 5 StR 498/63
Rechtsmittel
Dies setzt jedoch immer voraus, daß ihr Träger der Versuchung zu gleichgeschlechtlicher Unzucht auch dann nicht ausreichend zu widerstehen vermag, wenn er alle seine Willenskräfte aufbietet (vgl. BGH NJW 1960, 1393 9 ;… BGH GA 1962, 185; ebenso BGH 5 StR 564/53 vom 8. Dezember 1953; 5 StR 575/55 vom 17. Januar 1956 und 5 StR 243/58 vom 8. Juli 1958).
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