Rechtsprechung
| BGH, 30.07.2019 - 5 StR 252/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.02.2024 - 5 StR 576/23
Unzulässige (hier: nicht fristgerechte) Revision
Sie von Amts wegen zu gewähren kommt nicht in Betracht, weil kein Fall eines offenkundig fehlenden Verschuldens der Beschwerdeführer gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 5 StR 252/19;… LRStPO/Graalmann-Scheerer, 27. Aufl., § 45 Rn. 30 mwN). - BGH, 16.01.2023 - 5 StR 509/22
Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unzulässig wegen Fristversäumnis
Sie von Amts wegen zu gewähren kommt nicht in Betracht, weil kein Fall eines offenkundig fehlenden Verschuldens des Beschwerdeführers (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2019 - 5 StR 252/19;… LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 27. Aufl., § 45 Rn. 30 mwN) gegeben ist, da einem Nebenkläger anders als einem Angeklagten das Verschulden seines Prozessbevollmächtigten nach dem allgemeinen Verfahrensgrundsatz des § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist (BGH, Beschlüsse vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22; vom 28. April 2016 - 4 StR 474/15).
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