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Rechtsprechung
   BGH, 11.09.1956 - 5 StR 254/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,2938
BGH, 11.09.1956 - 5 StR 254/56 (https://dejure.org/1956,2938)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1956 - 5 StR 254/56 (https://dejure.org/1956,2938)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1956 - 5 StR 254/56 (https://dejure.org/1956,2938)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 350/54

    Textilvertreter - § 242 StGB, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft - …

    Auszug aus BGH, 11.09.1956 - 5 StR 254/56
    Geht man hiervon aus, so wäre es auch möglich, ein jetzt erst zutage tretendes Bestreben des Angeklagten, durch Bergung der Beute im eigenen Interesse den Taterfolg zu sichern, als Ausdruck seines Mittäterwillens zu würdigen (BGHSt 6, 248 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54] [251]).

    Einbruchsdiebstahl nur als Gehilfe beteiligt hat (BGHSt 6, 248 [BGH 08.07.1954 - 4 StR 350/54]).

  • BGH, 04.05.1956 - 5 StR 86/56
    Auszug aus BGH, 11.09.1956 - 5 StR 254/56
    Er erweckt den Anschein, als ob die Strafkammer rechtsirrigerweise sich wesentlich von dem Gedanken habe bestimmen lassen, daß der Strafzweck der Sühne die Entziehung erfordere (vgl das Urteil des Senatsvom 4. Mai 1956 - 5 StR 86/56 - in den Akten 5 KLs 4/55 der Staatsanwaltschaft Verden a.d. Aller, insoweit in NJW 1956, 1165 [BGH 04.05.1956 - 5 StR 86/56] nicht mit abgedruckt).

    Daraus folgt für den inneren Tatbestand des § 252 StGB, daß die hier vorausgesetzte Absicht, "sich im Besitze des gestohlenen Gutes zu erhalten", nur vorliegt, wenn der Täter Gewalt anwendet, um eine gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Gewahrsamsentziehung zu verhindern (so Urteil des Senats5 StR 86/56 vom 4. Mai 1956, insoweit in NJW 1956, 1165 [BGH 04.05.1956 - 5 StR 86/56] veröffentlicht).

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …

    Auszug aus BGH, 11.09.1956 - 5 StR 254/56
    Sie entspricht nicht der Vorschrift des § 344 Abs. 2 StPO (vgl hierzu BGHSt 2, 168).
  • RG, 01.02.1926 - II 766/25

    § 214 StGB. Zur Frage des Begriffs und der zeitlichen und örtlichen Grenzen der …

    Auszug aus BGH, 11.09.1956 - 5 StR 254/56
    Dabei ist es, wie der Beschwerdeführerin weiter zuzugeben ist, ohne Belang, daß der Polizeihauptwachtmeister B. dem Angeklagten nicht selbst nacheilte, um ihn zu stellen, sondern zur Erreichung dieses Zieles fernmündlich die in Fluchtrichtung nächstgelegene Polizeidienststelle von der Tat benachrichtigte (so schon RGSt 60, 67 [69]).
  • BGH, 22.05.1984 - 5 StR 238/84

    Anwendbarkeit des § 252 Strafgesetzbuch (StGB) bei Vorliegen anderer Beweggründe …

    Dasselbe gilt für das Senatsurteil vom 11. November 1956 (5 StR 254/56, mitgeteilt bei Pfeiffer/Maul/Schulte StGB, § 252 Rdn. 7), mit dem der Senat die Anwendbarkeit des § 252 StGB verneint hatte.
  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 414/86

    Strafbarkeit wegen mehrerer Diebstähle sowie wegen räuberischen Diebstahls in …

    Mit der gemäß § 252 StGB erforderlichen Absicht, "sich im Besitz des gestohlenen Gegenstandes zu erhalten", ist entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (NJW 1967, 739) das Bestreben gemeint, das bereits die Zueignung kennzeichnet (ebenso BGH, Urt. v. 11. September 1956 - 5 StR 254/56;… Herdegen in LK 10. Aufl. § 252 Rdn. 17 mit Literaturnachweisen).
  • BGH, 04.10.1960 - 1 StR 381/60

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung genügt es auch für § 252 StGB, daß der Täter die Gewalt während der sogenannten Nacheile verübt (BGHSt 9, 255; BGH 1 StR 633/59 v. 12. Januar 1960; 4 StR 470/54 v. 11. November 1954; 5 StR 254/56 v. 11. September 1956).
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