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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1984 - 5 StR 257/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4014
BGH, 15.05.1984 - 5 StR 257/84 (https://dejure.org/1984,4014)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1984 - 5 StR 257/84 (https://dejure.org/1984,4014)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1984 - 5 StR 257/84 (https://dejure.org/1984,4014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Handeltreibens nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Einbauen von Rauschgift in einen präparierten Tank eines Wagens unter dem Aspekt der Absatzförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StGB § 22 § 23
    Betäubungsmittelstrafrecht: Mitwirken am Erwerb als unerlaubtes Handeltreiben

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des …

    Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 5 StR 257/84
    Er setzt weder eigene Umsatzgeschäfte noch den Absatz der Betäubungsmittel voraus und kann sich auch als eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte darstellen (BGHSt 25, 290, 291; 29, 239, 240; 30, 359, 361).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz - …

    Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 5 StR 257/84
    Er setzt weder eigene Umsatzgeschäfte noch den Absatz der Betäubungsmittel voraus und kann sich auch als eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte darstellen (BGHSt 25, 290, 291; 29, 239, 240; 30, 359, 361).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …

    Auszug aus BGH, 15.05.1984 - 5 StR 257/84
    Er setzt weder eigene Umsatzgeschäfte noch den Absatz der Betäubungsmittel voraus und kann sich auch als eigennützige Förderung fremder Umsatzgeschäfte darstellen (BGHSt 25, 290, 291; 29, 239, 240; 30, 359, 361).
  • BGH, 05.11.1985 - 5 StR 581/85

    Erwerb von Heroin im Ausland

    Der Bundesgerichtshof ist bisher stets davon ausgegangen, daß der Verkehr mit Betäubungsmitteln auch dann den Tatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (früher: § 11 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 1972) erfüllt, wenn er ausschließlich im Ausland stattgefunden hat (vgl. BGHSt 27, 30; BGH Beschluß vom 10. Juni 1983 - 2 StR 98/83 = NStZ 1983, 511;Beschluß vom 15. Mai 1984 - 5 StR 257/84 - für unerlaubtes Handeltreiben;Urteil vom 20. April 1977 - 2 StR 120/77 - für unerlaubten Erwerb).
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