Rechtsprechung
| BGH, 19.08.2008 - 5 StR 259/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 174 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO
Sexueller Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung (mangelnde Individualisierung bei Serienstraftaten); Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (Gebot weiterer Aufklärungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Individualisierung einzelner in einer Serie gleichartiger Taten in den tatrichterlichen Feststellungen; Konkretisierung nach genauer Tatzeit und exaktem Geschehensverlauf zur Feststellung der Anzahl von Straftaten einer in allem gleichförmig ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 176
Urteilsfeststellungen zu den Missbrauchstaten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 349
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der …
Auszug aus BGH, 19.08.2008 - 5 StR 259/08
Das Gericht muss aber darlegen, aus welchen Gründen es die Überzeugung gerade von dieser Mindestzahl von Straftaten gewonnen hat (vgl. BGHSt 42, 107, 109 f.; BGH NStZ 1998, 208; Senat, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 StR 611/07). - BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87
Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür …
Auszug aus BGH, 19.08.2008 - 5 StR 259/08
Steht Aussage gegen Aussage und hängt die Entscheidung allein davon ab, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 14; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8). - BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97
Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten - …
Auszug aus BGH, 19.08.2008 - 5 StR 259/08
Steht Aussage gegen Aussage und hängt die Entscheidung allein davon ab, welchen Angaben das Gericht folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 14; § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 8).
- BGH, 16.02.2000 - 3 StR 28/00
Grundsatz der freien Beweiswürdigung, wenn "Aussage gegen Aussage" steht
Auszug aus BGH, 19.08.2008 - 5 StR 259/08
Zudem ist in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien geboten (…vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 2, Beweiswürdigung 14; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 3 StR 28/00). - BGH, 05.03.2008 - 5 StR 611/07
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; sexueller Missbrauch von Kindern; …
Auszug aus BGH, 19.08.2008 - 5 StR 259/08
Das Gericht muss aber darlegen, aus welchen Gründen es die Überzeugung gerade von dieser Mindestzahl von Straftaten gewonnen hat (vgl. BGHSt 42, 107, 109 f.; BGH NStZ 1998, 208; Senat, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 StR 611/07). - BGH, 12.11.1997 - 3 StR 559/97
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
Auszug aus BGH, 19.08.2008 - 5 StR 259/08
Das Gericht muss aber darlegen, aus welchen Gründen es die Überzeugung gerade von dieser Mindestzahl von Straftaten gewonnen hat (vgl. BGHSt 42, 107, 109 f.; BGH NStZ 1998, 208; Senat, Beschluss vom 5. März 2008 - 5 StR 611/07). - BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87
Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der …
Auszug aus BGH, 19.08.2008 - 5 StR 259/08
Zudem ist in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien geboten (vgl. BGHR StPO § 261 Indizien 2, Beweiswürdigung 14; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2000 - 3 StR 28/00).
- BGH, 19.11.2014 - 4 StR 427/14
Tatrichterliche Beweiswürdigung ("Aussage gegen Aussage"-Konstellationen, …
Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Februar 2014 - 1 StR 700/13 Rn. 3;… Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12 Rn. 8; Beschluss vom 19. August 2008 - 5 StR 259/08, NStZ-RR 2008, 349 f. jeweils mwN). - LG Ingolstadt, 17.02.2021 - J KLs 11 Js 20719/18
Anforderungen an die Beweiswürdigung in einer …
Rn. 121 Das Gericht sah unter Berücksichtigung der sogenannten "Unwahrheitshypothese" (BGH, Urteil vom 23.10.2002, Az. 1 StR 274/02; BGH, Urteil vom 30.07.1999, Az. 1 StR 618/98) und der vorliegenden "Aussage-gegen-Aussage"-Konstellation (BGH, Beschluss vom 19.08.2008, Az. 5 StR 259/08; BGH, Beschluss vom 02.09.2015, Az. 2 StR 101/15; BGH, Beschluss vom 19.07.2016, Az. 5 StR 231/16) keinen Anlass, an der Richtigkeit dieser Angaben bzw. an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Nebenklägerin zu zweifeln.Rn. 338 In einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ist in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien geboten (BGH, Beschluss vom 19.08.2008, Az. 5 StR 259/08).
- LG Ingolstadt, 28.11.2023 - 1 KLs 11 Js 7492/22
Verurteilung wegen Vergewaltigung: Beweiswürdigung bei …
Rn. 43 Das Gericht sah unter Berücksichtigung der sogenannten "Unwahrheitshypothese" (BGH, Urteil vom 23.10.2002, Az. 1 StR 274/02; BGH, Urteil vom 30.07.1999, Az. 1 StR 618/98) und der vorliegenden "Aussage-gegen-Aussage"-Konstellation (BGH, Beschluss vom 19.08.2008, Az. 5 StR 259/08; BGH, Beschluss vom 02.09.2015, Az. 2 StR 101/15; BGH, Beschluss vom 19.07.2016, Az. 5 StR 231/16) keinen Anlass, an der Richtigkeit dieser Angaben bzw. an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Nebenklägerin zu zweifeln. - LG Münster, 06.11.2023 - 21 KLs 7/23 Es ist zudem in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien geboten (BGH NStZ-RR 2008, 349; BGH Beschl. v. 12.09.2012 - 5 StR 401/12).
- BGH, 19.11.2008 - 2 StR 394/08
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung der für und gegen die …
Das gilt in besonderem Maße in einem Fall wie dem hier gegebenen, in dem die Kammer gegen die Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin sprechende erhebliche Indizien erörtert (…vgl. BGH BGHR StPO § 261 Indizien 2; Beweiswürdigung 14; NStZ-RR 2008, 349, 350).
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