Rechtsprechung
| BGH, 06.03.1952 - 5 StR 259/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55
Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung …
Diese Absicht braucht nicht der einzige Beweggrund für die Bekundung der Unwahrheit gewesen zu sein (BGHSt 2, 379; 2 [BGH 13.11.1951 - 1 StR 597/51]StR 154/53 vom 3. Juli 1953, 5 StR 259/52 vom 6. März 1952). - BGH, 10.03.1953 - 1 StR 40/53
Rechtsmittel
Vollendet ist das Vergehen nicht, weil er die unwahre Aussage nicht bis zum Abschluss seiner Vernehmung aufrechterhalten, sondern vorher richtiggestellt hat (vgl. RGSt 14, 19, 22; 22, 363; 23, 86; OGHSt 2, 161; vgl. BGH 5 StR 259/52 vom 6. März 1952). - BGH, 28.05.1954 - 2 StR 409/53
Rechtsmittel
Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen hat, ist aber in diesem Falle die Vernehmung nicht mit dem Beschluss, der die Vereidigung anordnet, sondern erst mit der Vereidigung selbst abgeschlossen (Urteile des BGH 5 StR 259/52 vom 6. März 1952 und 5 StR 421/52 vom 13. November 1952 in NJW 1953, 151, BGHSt 4, 172).
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