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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.1968 - 5 StR 266/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,6502
BGH, 05.07.1968 - 5 StR 266/68 (https://dejure.org/1968,6502)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1968 - 5 StR 266/68 (https://dejure.org/1968,6502)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1968 - 5 StR 266/68 (https://dejure.org/1968,6502)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Mordes - Sachrüge und Verfahrensrüge im Revisionsverfahren - Ablehnung eines Beweisantrages

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 05.07.1968 - 5 StR 266/68
    Die Rüge, das Schwurgericht habe ferner einen Beweisantrag zu Unrecht mit der Begründung abgelehnt, daß die ihm zugrunde liegenden Behauptungen ohne Bedeutung seien, ist unzulässig, weil die Revision den Wortlaut des Beweissatzes nicht wiedergibt (BGHSt 3, 213 f.).

    Die Revision teilt den tatrichterlichen Ablehnungsbeschluß nicht mit (BGHSt 3, 213 f.).

  • RG, 28.02.1933 - I 180/33

    Zur Frage der strafrechtlichen Zurechnungsfähigkeit, insbesondere der freien …

    Auszug aus BGH, 05.07.1968 - 5 StR 266/68
    Im übrigen kann selbst ein Betrunkener leicht einsehen, daß er keinen Menschen töten darf, und vermögen auch erhebliche Alkoholmengen nicht diejenigen Hemmungen zu beseitigen, die jeden Menschen davon abhalten sollen, schwerste Angriffe gegen Leib oder Leben zu begehen (…BGH GA 1955, 269, 271; RGSt 67, 149, 150).
  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz …

    Gegen die Annahme einer allenfalls erheblich verminderten Zurechnungsfähigkeit bestehen um so weniger rechtliche Bedenken, als selbst ein Betrunkener leicht einsehen kann, daß er keinen Menschen töten darf, und auch erhebliche Alkoholmengen nicht diejenigen Hemmungen zu beseitigen vermögen, die jeden Menschen davon abhalten sollen, schwerste Angriffe gegen Leib oder leben zu begehen (BGH, Urt. vom 5. Juli 1968 - 5 StR 266/68 im Anschluß an BGH GA 1955, 269, 271).
  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76

    Freispruch vom Vorwurf des Mordes wegen eines vorliegenden Zustands der …

    Bei Tötungsdelikten, die eine elementare sittliche Norm und das wertvollste Rechtsgut schlechthin verletzen, sind die Anforderungen höher, die an das Hemmungsvermögen des Täters im Namen der Rechtsordnung gestellt werden müssen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 5. Juli 1968 - 5 StR 266/68 - S. 5/6; BGH, Urteil vom 25. September 1974 - 3 StR 143/74).
  • BGH, 25.09.1974 - 3 StR 143/74

    Mord aus niedrigen Beweggründen und in Verdeckungsabsicht - Zurechnungsfähigkei …

    Bei Tötungsdelikten sind deshalb die Anforderungen höher, die an das Hemmungsvermögen auch eines Alkoholbeeinflußten im Namen der Rechtsordnung gestellt werden müssen (…vgl. neben zahlr. weit. Entscheidungen BGH, Urt. v. 16. Januar 1962 - 5 StR 588/61 - S. 3/4; BGH, Urt. v. 5. Juli 1968 - 5 StR 266/68 - S. 5/6).
  • BGH, 07.08.1984 - 5 StR 405/84

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages der Angeklagten auf Anhörung …

    Das Schwurgericht hat zu Recht die Anforderungen an das Hemmungsvermögen hoch angesetzt, weil es sich um ein Tötungsdelikt gehandelt hat (BGH Urteil vom 5. Juli 1968 - 5 StR 266/68 - S. 5/6; Urteil vom 29. September 1974 - 3 StR 143/74 -).
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