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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1955 - 5 StR 268/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1299
BGH, 04.10.1955 - 5 StR 268/55 (https://dejure.org/1955,1299)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1955 - 5 StR 268/55 (https://dejure.org/1955,1299)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1955 - 5 StR 268/55 (https://dejure.org/1955,1299)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 182
  • NJW 1955, 1889
  • JR 1956, 25
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • LG Ellwangen/Jagst, 18.03.2014 - 3 Ns 35 Js 16551/11

    Strafverfahren gegen einen Rechtsanwalt wegen Untreue und Parteiverrat: …

    Es ist deshalb anerkannt, dass auch der künftige Wegfall dieser Gefahr infolge des Berufsverbots die günstige Sozialprognose begründen kann (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. Mai 1980 - 4 StR 175/80, nicht veröffentlicht, dem Urteil beigefügt;… Leipziger Kommentar/Hubrach, 12. Aufl., § 56 Rn. 27; ähnlich BGH, Urteil vom 4. Oktober 1955 - 5 StR 268/55, BGHZ 8, 182, 185).
  • BGH, 29.10.1968 - 5 StR 558/68

    Prüfung der Zukunftsaussichten eines 78 Jahre alten Angeklagten

    Danach hätte die Strafkammer bei der Prüfung der Zukunftsaussichten untersuchen müssen, ob ein zukünftiges, gesetzmäßiges und geordnetes Verhalten des Angeklagten nicht auch durch behördliche Maßnahmen oder durch vom Strafrichter selbst zu bestimmende Auflagen herbeigeführt werden kann (vgl. BGHSt 8, 182, 185) [BGH 04.10.1955 - 5 StR 268/55].
  • BGH, 19.07.1966 - 1 StR 225/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Unzucht mit einem …

    Um die nach dieser Vorschrift notwendige Vorhersage zu treffen, muß der Tatrichter sich ein klares Bild von der Persönlichkeit des Angeklagten, dessen Verhalten in der Gemeinschaft und dessen Verhältnissen machen; er muß das Vorleben des Angeklagten, dessen Tat und dessen Verhalten danach ins gesamt betrachten und gegebenenfalls auch zu erwartende günstige Umstände (BGHSt 8, 182) berücksichtigen.
  • BGH, 08.12.1964 - 1 StR 493/64

    Beurteilung des öffentlichen Interesses an einer Strafvollstreckung

    Käme die Strafkammer insoweit in der neuen Verhandlung zu anderer Überzeugung, so müßte sie es eingehender als bisher begründen, wenn sie wie bisher im öffentlichen Interesse nur eine Teilvollstreckung für erforderlich hielte (BGHSt 8, 182, 186).
  • BGH, 02.10.1958 - 4 StR 293/58

    Rechtsmittel

    Hierauf hat zumal der Generalbundesanwalt unter Bezugnahme auf BGHSt 8, 182 ff. hingewiesen.
  • BGH, 06.11.1962 - 5 StR 299/62

    Rechtsmittel

    Ohne Erfolg beruft sich die Revision auf eine Entscheidung des erkennenden Senats vom 4. Oktober 1955 (BGHSt 8, 182 ff).
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