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Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2022 - 5 StR 27/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,22522
BGH, 19.07.2022 - 5 StR 27/22 (https://dejure.org/2022,22522)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2022 - 5 StR 27/22 (https://dejure.org/2022,22522)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2022 - 5 StR 27/22 (https://dejure.org/2022,22522)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; letzte tatrichterliche Entscheidung zur Schuld- oder Straffrage)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 304
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland …

    Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 5 StR 27/22
    Zudem wird das neue Tatgericht Gelegenheit haben, im Tenor seines Strafausspruchs zum Ausdruck zu bringen, für welche Taten der Angeklagte zu welcher Gesamtstrafe verurteilt wird (vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. Juni 2022 - 4 StR 24/22) sowie die bereits getroffene Entscheidung über die Anrechnung der in der Schweiz vollzogenen Auslieferungshaft wie geboten (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172;… LK/Schneider, StGB, 13. Aufl., § 51 Rn. 63) in die Urteilsformel aufzunehmen.
  • BGH, 01.09.2009 - 3 StR 178/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; frühere Verhandlung: …

    Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 5 StR 27/22
    Denn für die Auslegung der Worte "vor der früheren Verurteilung begangen" kommt es auf die letzte tatrichterliche Entscheidung zur Schuld- oder Straffrage an; relevant ist daher sogar eine bloße Entscheidung über die Bildung einer Gesamtstrafe, wenn sie aufgrund einer tatgerichtlichen Verhandlung ergangen ist (BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41; siehe auch BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, NStZ-RR 2014, 242;… LK/Rissing-van Saan/Scholze, aaO Rn. 6).
  • BGH, 19.02.2014 - 2 StR 558/13

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zeitpunkt der früheren Verurteilung: letzte …

    Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 5 StR 27/22
    Denn für die Auslegung der Worte "vor der früheren Verurteilung begangen" kommt es auf die letzte tatrichterliche Entscheidung zur Schuld- oder Straffrage an; relevant ist daher sogar eine bloße Entscheidung über die Bildung einer Gesamtstrafe, wenn sie aufgrund einer tatgerichtlichen Verhandlung ergangen ist (BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 3 StR 178/09, NStZ-RR 2010, 41; siehe auch BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 2 StR 558/13, NStZ-RR 2014, 242;… LK/Rissing-van Saan/Scholze, aaO Rn. 6).
  • BGH, 16.05.2002 - 3 StR 448/01

    Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung von Berufungsurteil und Strafbefehl)

    Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 5 StR 27/22
    Das kann auch ein Berufungsurteil sein (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 3 StR 448/01, NStZ 2002, 590;… LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 7), wobei nicht entgegensteht, dass die Berufung auf den Strafausspruch beschränkt war.
  • BGH, 22.08.2013 - 3 StR 141/13

    Erneute Bildung einer Gesamtstrafe nach Aufhebung und Zurückverweisung …

    Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 5 StR 27/22
    Maßgeblicher Zeitpunkt hierfür ist derjenige der tatrichterlichen Entscheidung im ersten Rechtsgang des hiesigen Verfahrens (vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 3 StR 141/13, StraFo 2013, 474).
  • BGH, 09.06.2022 - 4 StR 24/22

    Neufassung der Urteilsformel im Tenor

    Auszug aus BGH, 19.07.2022 - 5 StR 27/22
    Zudem wird das neue Tatgericht Gelegenheit haben, im Tenor seines Strafausspruchs zum Ausdruck zu bringen, für welche Taten der Angeklagte zu welcher Gesamtstrafe verurteilt wird (vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. Juni 2022 - 4 StR 24/22) sowie die bereits getroffene Entscheidung über die Anrechnung der in der Schweiz vollzogenen Auslieferungshaft wie geboten (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172;… LK/Schneider, StGB, 13. Aufl., § 51 Rn. 63) in die Urteilsformel aufzunehmen.
  • BGH, 25.04.2023 - 5 StR 61/23

    Hang als Voraussetzung der Anordnung der Unterbringung in einer …

    b) Bei der Einbeziehung der vom Amtsgericht Gifhorn verhängten Freiheitsstrafe - wobei es für die Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 StGB auf den Zeitpunkt der tatgerichtlichen Entscheidung im ersten Rechtsgang des hiesigen Verfahrens ankommt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Juli 2022 - 5 StR 27/22 Rn. 7) - wird mit Blick auf die dortige Einziehungsentscheidung zu beachten sein, dass auf eine einheitliche Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe der Summe des Einziehungsbetrags aus der früheren Verurteilung und dem angefochtenen Urteil zu erkennen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. August 2022 - 4 StR 372/21 Rn. 12).
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