Rechtsprechung
| BGH, 10.05.1983 - 5 StR 270/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafe wegen eines unerlaubten Besitzes von einer nicht geringen Menge Haschischöl
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.08.1983 - 2 StR 476/83
Keine Anwendung eines erhöhten Strafrahmens bei Erfüllung eines Regelbeispiels - …
Das ist denkbar, wenn in der Tat oder in der Person des Täters außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sein Unrecht oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben und deshalb im Einzelfall die Anwendung des erschwerten Strafrahmens nicht angemessen erscheinen lassen (BGH NStZ 1982, 425; BGH, Beschl. v. 10. Mai 1983 - 5 StR 270/83 -).
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