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| BGH, 11.09.1956 - 5 StR 272/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.04.1953 - 3 StR 12/53
Auszug aus BGH, 11.09.1956 - 5 StR 272/56
Der Oberbundesanwalt meint zwar, das Urteil lasse die Möglichkeit offen, daß der Angeklagte bei der Zeugenvernehmung am 26. Oktober 1954 keine der Vorschrift des § 67 StPO entsprechende Erklärung abgegeben habe (vgl hierzu BGHSt 4, 140; RGSt 19, 27). - RG, 01.03.1889 - 232/89
Wirkung des vor der Vernehmung geleisteten Zeugeneides bei eintretenden …
Auszug aus BGH, 11.09.1956 - 5 StR 272/56
Der Oberbundesanwalt meint zwar, das Urteil lasse die Möglichkeit offen, daß der Angeklagte bei der Zeugenvernehmung am 26. Oktober 1954 keine der Vorschrift des § 67 StPO entsprechende Erklärung abgegeben habe (vgl hierzu BGHSt 4, 140; RGSt 19, 27).
- BGH, 16.02.1972 - 2 StR 687/71
Anforderungen an die Vereidigung von Zeugen - Vorliegen der Voraussetzungen der …
Die Vorschrift verlangt weder, daß der Zeuge bei der Abgabe der Versicherung die Worte des Gesetzes gebraucht, noch daß dies bei der Protokollierung des Vorgangs geschieht (BGHSt 4, 140; BGH, Urteile vom 11. September 1956 - 5 StR 272/56 - und vom 17. Mai 1961 - 2 StR 146/61 -).
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