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| BGH, 25.05.1993 - 5 StR 274/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Teilweise Verwerfung einer Revision
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88
Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen …
Auszug aus BGH, 25.05.1993 - 5 StR 274/93
Der zu neuer Entscheidung berufene Tatrichter wird auf die Grundsätze von u.a. BGHR StGB § 54 Bemessung 1, § 54 Abs. 1 Bemessung 2, 4 Bedacht zu nehmen haben.". - BGH, 11.02.1992 - 5 StR 607/91
Anforderungen an das Maß der Bestrafung eines bisher nicht vorbestraften Täters - …
Auszug aus BGH, 25.05.1993 - 5 StR 274/93
"Die angesichts vergleichbarer Fälle ungewöhnlich hohe Gesamtfreiheitsstrafe ist lediglich formelhaft begründet worden (UA S. 10); dies bedeutet hier einen Rechtsfehler (vgl. Senat, Urteil vom 11. Februar 1992 - 5 StR 607/91 -).
- BGH, 02.09.1994 - 2 StR 429/94
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln durch Verstecken von Heroin, das sich …
Es ist jedoch zu besorgen, daß es dabei verkannt hat, daß im Vordergrund der Gesamtstrafenbildung nicht die Summe der Einzelstrafen, sondern die Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten sowie die Frage zu stehen hat, welche Auswirkungen die Strafe auf das Leben des Angeklagten haben wird (…vgl. auch BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 5; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1993 - 5 StR 274/93 - und vom 21. Oktober 1992 - 5 StR 465/92 - sowie Urteil vom 11. Februar 1992 - 5 StR 607/91). - BGH, 02.09.1994 - 2 StR 381/94
Voraussetzungen für das Vorliegen einer schadensgleichen Vermögensgefährdung
Der neu entscheidende Tatrichter wird auch zu beachten haben, daß für die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht so sehr die Summe der Einzelstrafen, sondern die angemessene Erhöhung der Einzelstrafe unter Berücksichtigung und Gesamtwürdigung der Person des Täters und seiner Taten im Vordergrund zu stehen hat (…vgl. BGHR § 54 Abs. 1 Bemessung 5; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1993 - 5 StR 274/93; vom 21. Oktober 1992 - 5 StR 465/92 und Urteil vom 11. Februar 1992 - 5 StR 607/91).
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