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Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1980 - 5 StR 276/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,11188
BGH, 03.06.1980 - 5 StR 276/80 (https://dejure.org/1980,11188)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1980 - 5 StR 276/80 (https://dejure.org/1980,11188)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1980 - 5 StR 276/80 (https://dejure.org/1980,11188)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Auseinandersetzung mit der Neigung des Angeklagten zur Selbstüberschätzung und zur Unfähigkeit aus Erfahrungen zu lernen in den Strafzumessungserwägungen - Unrechtsbewusstsein im moralischen Sinne

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der …

    Auszug aus BGH, 03.06.1980 - 5 StR 276/80
    Vortaten, die nicht selbst die in § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB vorausgesetzte Erheblichkeit erreichen, müssen bei dieser Würdigung außer Betracht bleiben (BGHSt 24, 153, 156) [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71].
  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 137/83

    Voraussetzungen einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Zusammenhang …

    Nach den Feststellungen sind die Versicherungsunternehmen durchaus in der Lage, "die Regulierung von Bagatellschäden durch bestimmte, interne Maßnahmen gegen Betrügereien der vorliegenden Art" abzusichern (UA S. 95); auch dieser Gesichtspunkt ist bei der Beurteilung der Schwere der Taten zu berücksichtigen (vgl. BGH Beschluß vom 3. Juni 1980 - 5 StR 276/80 - S. 4).
  • BGH, 03.04.1984 - 5 StR 148/84

    Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten bei der Gefährlichkeitsprognose - …

    Vortaten, die nicht selbst die in § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB vorausgesetzte Erheblichkeit erreichen, müssen bei dieser Würdigung außer Betracht bleiben (BGHSt 24, 153, 156) [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]' (BGH, Beschl. vom 3. Juni 1980 - 5 StR 276/80 -).
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