Rechtsprechung
| BGH, 03.03.1981 - 5 StR 28/81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revision aufgrund fehlender Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten
Papierfundstellen
- StV 1981, 221
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68
Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des …
Auszug aus BGH, 03.03.1981 - 5 StR 28/81
Das nahm den vorausgegangenen Schlußerklärungen der Angeklagten die rechtliche Bedeutung des letzten Wortes und machte seine nochmalige Gewährung unausweichlich (vgl. BGHSt 22, 278,279 f mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05
Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete …
Rn. 8 Die Ablehnung der Strafkammervorsitzenden war allerdings nicht schon deshalb verspätet, weil sie erst nach der erstmaligen Erteilung des letzten Wortes und damit dem in § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO bezeichneten Zeitpunkt, ab dem eine Ablehnung nicht mehr zulässig ist, angebracht worden war; denn dadurch, dass die Kammer erneut in die Beweisaufnahme eingetreten ist, haben die früheren Schlussvorträge und das frühere letzte Wort ihre bisherige Bedeutung verloren (vgl. BGHSt 20, 273, 275; BGH StV 1981, 221;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 258 Rdn. 27). - BGH, 25.07.1996 - 4 StR 193/96
Verfahrensfehler wegen Nichtgewährung des letzten Wortes - Voraussetzungen für …
Das nahm der vorausgegangenen Schlußerklärung des Angeklagten die Bedeutung des letzten Wortes und machte dessen nochmalige Gewährung erforderlich (BGHSt 22, 278, 279/280 m.w.N.; BGH StV 1981, 221; 1982, 4; 1988, 93; NStZ 1983, 469; 1984, 376). - BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84
Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von …
1984, 104; BGH, Urteil vom 3. Juni 1980 - 5 StR 289/80; Urteil vom 3. März 1981 - 5 StR 28/81; Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81; Beschluß vom 30. März 1983 - 3 StR 91/83).
- BGH, 03.01.1984 - 5 StR 936/83
Haftbefehl - Aufrechterhaltung - Schlusserklärung - Letztes Wort
Das nahm der vorausgegangenen Schlußerklärung des Angeklagten die Bedeutung des letzten Wortes und machte dessen nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Beschluß vom 12. April 1983 - 5 StR 162/83 - in NStZ 1983, 469; Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81 - in StrVert 1982, 4; Urteil vom 3. März 1981 - 5 StR 28/81 - in StrVert 1981, 221). - BGH, 13.10.1981 - 5 StR 595/81
Erneuter Eintritt in eine Verhandlung nach Verkündung eines Beschlusses - …
Das nahm den vorausgegangenen Schlußerklärungen des Angeklagten die rechtliche Bedeutung des letzten Wortes und machte seine nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Urteil vom 3. März 1981 - 5 StR 28/81 - StVert 1981, 221). - BGH, 08.05.1984 - 5 StR 127/84
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Heroin in einem Fall trotz …
Die Strafkammer war mit der Verkündung dieses Beschlusses wieder in die Verhandlung eingetreten (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 4; auch Strafverteidiger 1981, 221). - BGH, 27.04.1982 - 5 StR 136/82
Erfordernis der erneuten Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten nach …
Das nahm den vorausgegangenen Schlußerklärungen der Angeklagten die rechtliche Bedeutung des letzten Wortes und machte seine nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Strafverteidiger 1981, 221; BGH Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81).
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