Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1981 - 5 StR 28/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,5798
BGH, 03.03.1981 - 5 StR 28/81 (https://dejure.org/1981,5798)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1981 - 5 StR 28/81 (https://dejure.org/1981,5798)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1981 - 5 StR 28/81 (https://dejure.org/1981,5798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,5798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revision aufgrund fehlender Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten

Papierfundstellen

  • StV 1981, 221
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des …

    Auszug aus BGH, 03.03.1981 - 5 StR 28/81
    Das nahm den vorausgegangenen Schlußerklärungen der Angeklagten die rechtliche Bedeutung des letzten Wortes und machte seine nochmalige Gewährung unausweichlich (vgl. BGHSt 22, 278,279 f mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete …

    Rn. 8 Die Ablehnung der Strafkammervorsitzenden war allerdings nicht schon deshalb verspätet, weil sie erst nach der erstmaligen Erteilung des letzten Wortes und damit dem in § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO bezeichneten Zeitpunkt, ab dem eine Ablehnung nicht mehr zulässig ist, angebracht worden war; denn dadurch, dass die Kammer erneut in die Beweisaufnahme eingetreten ist, haben die früheren Schlussvorträge und das frühere letzte Wort ihre bisherige Bedeutung verloren (vgl. BGHSt 20, 273, 275; BGH StV 1981, 221;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 258 Rdn. 27).
  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 193/96

    Verfahrensfehler wegen Nichtgewährung des letzten Wortes - Voraussetzungen für …

    Das nahm der vorausgegangenen Schlußerklärung des Angeklagten die Bedeutung des letzten Wortes und machte dessen nochmalige Gewährung erforderlich (BGHSt 22, 278, 279/280 m.w.N.; BGH StV 1981, 221; 1982, 4; 1988, 93; NStZ 1983, 469; 1984, 376).
  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von …

    1984, 104; BGH, Urteil vom 3. Juni 1980 - 5 StR 289/80; Urteil vom 3. März 1981 - 5 StR 28/81; Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81; Beschluß vom 30. März 1983 - 3 StR 91/83).
  • BGH, 03.01.1984 - 5 StR 936/83

    Haftbefehl - Aufrechterhaltung - Schlusserklärung - Letztes Wort

    Das nahm der vorausgegangenen Schlußerklärung des Angeklagten die Bedeutung des letzten Wortes und machte dessen nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Beschluß vom 12. April 1983 - 5 StR 162/83 - in NStZ 1983, 469; Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81 - in StrVert 1982, 4; Urteil vom 3. März 1981 - 5 StR 28/81 - in StrVert 1981, 221).
  • BGH, 13.10.1981 - 5 StR 595/81

    Erneuter Eintritt in eine Verhandlung nach Verkündung eines Beschlusses - …

    Das nahm den vorausgegangenen Schlußerklärungen des Angeklagten die rechtliche Bedeutung des letzten Wortes und machte seine nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Urteil vom 3. März 1981 - 5 StR 28/81 - StVert 1981, 221).
  • BGH, 08.05.1984 - 5 StR 127/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Heroin in einem Fall trotz …

    Die Strafkammer war mit der Verkündung dieses Beschlusses wieder in die Verhandlung eingetreten (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 4; auch Strafverteidiger 1981, 221).
  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 136/82

    Erfordernis der erneuten Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten nach …

    Das nahm den vorausgegangenen Schlußerklärungen der Angeklagten die rechtliche Bedeutung des letzten Wortes und machte seine nochmalige Gewährung erforderlich (BGH Strafverteidiger 1981, 221; BGH Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht