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| BGH, 13.03.1952 - 5 StR 287/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- RG, 07.04.1938 - 3 D 169/38
Muß das Gericht, wenn sowohl die Anstaltsunterbringung gemäß dem § 42 b StGB. als …
Auszug aus BGH, 13.03.1952 - 5 StR 287/52
Der vom Reichsgericht in anderen, vorallem zeitlich späteren, Entscheidungen (RGSt 69, 134; 72, 151; 73, 103)eingenommene Standpunkt, die Wahl zwischen Sicherungsverwahrung und Unterbringung müsse nach Zweckmäßigkeitsgründen vorgenommen werden, kann nicht geteilt werden. - BGH, 19.04.1951 - 3 StR 156/51
Auszug aus BGH, 13.03.1952 - 5 StR 287/52
Der Umstand, daß ein Angeklagter vermindert zurechnungsfähig ist, schließt, wie die Strafkammer mit Recht angenommen hat, die Möglichkeit nicht aus, daß er gleichzeitig gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ist, da auch willensschwache Menschen gefährlich sein können (vergl. BGH 3 StR 156/51, inhaltlich wiedergegeben bei Dallinger MDR 51, 403).
- BGH, 11.02.1954 - 4 StR 755/53
Rechtsmittel
Hingegen ist der 5. Strafsenat in seinen Urteilen vom 13. März 1952 (5 StR 287/52) und 24. April 1952 (5 StR 119/52) der älteren Auffassung des Reichsgerichts in HRR 1936 Nr. 1197; JW 1935, 2136 gefolgt; jedoch beruhen die Urteile des 5. Strafsenats nicht darauf. - BGH, 24.04.1952 - 5 StR 119/52
Rechtsmittel
(So auch. BGH 5 StR 287/52 v. 13.3.52).
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