Rechtsprechung
| BGH, 03.06.1980 - 5 StR 289/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der nochmaligen Erteilung des letzten Wortes nach Verkündung eines Beschlusses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StP § 258 Abs. 2
Strafprozeßrecht: Anspruch des Angeklagten auf das letzte Wort
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.07.1978 - 3 StR 231/78
Erlangung von Betäubungsmitteln in einverständlichem Zusammenwirken mit dem …
Auszug aus BGH, 03.06.1980 - 5 StR 289/80
Er liegt daher nicht vor bei einer Wegnahme durch Raub (BGH Beschluß vom 12. Juli 1978 - 3 StR 231/78 - BGH Urteil vom 2. Mai 1979 - 2 StR 753/78 -). - BGH, 02.05.1979 - 2 StR 753/78
Erlangung des Betäubungsmittels auf Grund eines Rechtsgeschäfts als Voraussetzung …
Auszug aus BGH, 03.06.1980 - 5 StR 289/80
Er liegt daher nicht vor bei einer Wegnahme durch Raub (BGH Beschluß vom 12. Juli 1978 - 3 StR 231/78 - BGH Urteil vom 2. Mai 1979 - 2 StR 753/78 -).
- BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84
Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von …
1984, 104; BGH, Urteil vom 3. Juni 1980 - 5 StR 289/80; Urteil vom 3. März 1981 - 5 StR 28/81; Beschluß vom 13. Oktober 1981 - 5 StR 595/81; Beschluß vom 30. März 1983 - 3 StR 91/83). - BGH, 28.04.1981 - 5 StR 114/81
Voraussetzungen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln - Die Bedeutung des …
Die Wegnahme des Betäubungsmittels, etwa durch Diebstahl oder Raub, erfüllt den Tatbestand nicht (BGH, Beschluß vom 12. Februar 1974 - 1 StR 539/73; Beschluß vom 3. Juni 1980 - 5 StR 289/80, mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 814).
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