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Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1980 - 5 StR 301/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1887
BGH, 10.06.1980 - 5 StR 301/80 (https://dejure.org/1980,1887)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1980 - 5 StR 301/80 (https://dejure.org/1980,1887)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1980 - 5 StR 301/80 (https://dejure.org/1980,1887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einer organisierten Bande - Definition des Handeltreibens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des …

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 5 StR 301/80
    Zum Handeltreiben gehört, wie das Landgericht selbst ausführt, jede eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, selbst wenn es sich nur um eine gelegentliche, einmalige oder auch nur vermittelnde Tätigkeit handelt (BGHSt 25, 290, 291; BGH NJW 1979, 1259); zu einer Anbahnung bestimmter Geschäfte braucht es nicht gekommen zu sein (Entscheidung des Senats vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 5 StR 301/80
    Zum Handeltreiben gehört, wie das Landgericht selbst ausführt, jede eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, selbst wenn es sich nur um eine gelegentliche, einmalige oder auch nur vermittelnde Tätigkeit handelt (BGHSt 25, 290, 291; BGH NJW 1979, 1259); zu einer Anbahnung bestimmter Geschäfte braucht es nicht gekommen zu sein (Entscheidung des Senats vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für …

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 5 StR 301/80
    Zum Handeltreiben gehört, wie das Landgericht selbst ausführt, jede eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, selbst wenn es sich nur um eine gelegentliche, einmalige oder auch nur vermittelnde Tätigkeit handelt (BGHSt 25, 290, 291; BGH NJW 1979, 1259); zu einer Anbahnung bestimmter Geschäfte braucht es nicht gekommen zu sein (Entscheidung des Senats vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 16.01.1979 - 1 StR 643/78

    Auslegung der Eigennützigkeit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Annahme …

    Auszug aus BGH, 10.06.1980 - 5 StR 301/80
    Eigennützig ist eine solche Tätigkeit aber nur, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird, oder wenn er sich irgendeinen anderen Vorteil davon verspricht (BGH Urteil vom 16. Januar 1979 - 1 StR 643/78).
  • BGH, 17.03.1981 - 5 StR 56/81

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Begriff des "Handeltreibens"

    Eigennützig ist eine solche Tätigkeit aber nur, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird, oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht (BGHSt 28, 308, 309; BGH Urt. v. 16. Januar 1979 - 1 StR 643/78 - Besohl, v. 10. Juni 1980 - 5 StR 301/80 -).
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