Rechtsprechung
| BGH, 26.07.2001 - 5 StR 304/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 25 Abs. 1 StGB; § 27 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Abgrenzung von täterschaftlichem Handeltreiben und Beihilfe (Fehlende Tatherrschaft; Fehlendes Interesse) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Waffendelikt - Tatherrschaft - Chauffeur des Haupttäters - Täterschaft - Teilnahme
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Chauffeur eines Drogenhändlers als Gehilfe - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94
Betäubungsmittel - Aufbewahrung für Dritten - Handeltreiben - Besitz von …
Auszug aus BGH, 26.07.2001 - 5 StR 304/01
Als bloßem Chauffeur des Haupttäters kam dem Angeklagten keinerlei Tatherrschaft zu, weil er weder die Art und Menge des zu erwerbenden Rauschgifts noch die nähere Ausgestaltung des Geschäfts beeinflussen konnte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Handeltreiben 25, 36, 47).Dieser bestand jedoch in einem festen Betrag, der unabhängig von der Entwicklung des Rauschgiftgeschäfts bezahlt werden sollte und in einem ganz untergeordneten Verhältnis zum Umfang des geplanten Betäubungsmittelhandels stand (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Handeltreiben 47).
- BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93
Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel - …
Auszug aus BGH, 26.07.2001 - 5 StR 304/01
Als bloßem Chauffeur des Haupttäters kam dem Angeklagten keinerlei Tatherrschaft zu, weil er weder die Art und Menge des zu erwerbenden Rauschgifts noch die nähere Ausgestaltung des Geschäfts beeinflussen konnte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Handeltreiben 25, 36, 47). - BGH, 28.11.1990 - 3 StR 395/90
Betäubungsmittel - Täterschaft - Einfuhr - Transport - Untergeordneter Tatbeitrag …
Auszug aus BGH, 26.07.2001 - 5 StR 304/01
Als bloßem Chauffeur des Haupttäters kam dem Angeklagten keinerlei Tatherrschaft zu, weil er weder die Art und Menge des zu erwerbenden Rauschgifts noch die nähere Ausgestaltung des Geschäfts beeinflussen konnte (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Handeltreiben 25, 36, 47).
- BGH, 21.04.2004 - 5 StR 122/04
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und …
Als bloßer Chauffeur des Kuriers kam dem Angeklagten keinerlei Tatherrschaft zu, weil er weder die Art und Menge des zu erwerbenden Rauschgifts noch die nähere Ausgestaltung des Geschäfts beeinflussen konnte (…BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 25, 36, 47; BGH, Beschl. vom 26. Juli 2001 - 5 StR 304/01).Dieser bestand jedoch in einem festen Betrag, der unabhängig von der Entwicklung des Rauschgiftgeschäfts bezahlt werden sollte und in einem ganz untergeordneten Verhältnis zum Umfang des geplanten Betäubungsmittelhandels stand (…vgl. BGHR aaO Handeltreiben 47; BGH, Beschl. vom 26. Juli 2001 - 5 StR 304/01).
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