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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2024 - 5 StR 306/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,27610
BGH, 25.09.2024 - 5 StR 306/24 (https://dejure.org/2024,27610)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2024 - 5 StR 306/24 (https://dejure.org/2024,27610)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2024 - 5 StR 306/24 (https://dejure.org/2024,27610)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 1219
  • NStZ 2025, 179
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.2021 - 3 StR 302/21

    Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Tatrichterliche Sachkunde bezüglich der …

    Auszug aus BGH, 25.09.2024 - 5 StR 306/24
    Insbesondere ist ein Fall, in dem ein Sachverständiger zur Umgehung der Anforderungen des Strengbeweisverfahrens eigens freibeweislich befragt wurde, um dank der so erlangten Sachkunde einen erwarteten oder bereits gestellten Beweisantrag ablehnen zu können (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 3 StR 302/21 Rn. 28 f., NStZ 2022, 372;… KK-Krehl, StPO, 9. Aufl., § 244 Rn. 198 mwN) weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 16.02.2023 - 4 StR 93/22

    Revisionsbegründung (Beweisverwertungsverbot: Darlegungsanforderungen, EncroChat, …

    Auszug aus BGH, 25.09.2024 - 5 StR 306/24
    Erforderlich wäre jedoch gewesen, die nach der jeweiligen Angriffsrichtung der Rüge wesentlichen Schriftstücke oder Aktenstellen im Einzelnen zu bezeichnen und - in der Regel durch wörtliche Zitate beziehungsweise eingefügte Abschriften oder Ablichtungen - zum Bestandteil der Revisionsbegründung zu machen (BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2023 - 4 StR 93/22 mwN, NStZ 2023, 443; vom 9. April 2024 - 5 StR 86/24).
  • BGH, 09.04.2024 - 5 StR 86/24

    Unzulässige Verfahrensrüge bzgl. Verwertung von Daten des Kommunikationsdienstes …

    Auszug aus BGH, 25.09.2024 - 5 StR 306/24
    Erforderlich wäre jedoch gewesen, die nach der jeweiligen Angriffsrichtung der Rüge wesentlichen Schriftstücke oder Aktenstellen im Einzelnen zu bezeichnen und - in der Regel durch wörtliche Zitate beziehungsweise eingefügte Abschriften oder Ablichtungen - zum Bestandteil der Revisionsbegründung zu machen (BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2023 - 4 StR 93/22 mwN, NStZ 2023, 443; vom 9. April 2024 - 5 StR 86/24).
  • BGH, 20.05.2026 - 2 StR 57/25

    (Teil-)Aufhebung des Urteils des LG im Schuldspruch betreffend die Angeklagten …

    Rn. 47 Dabei reicht die bloß pauschale Bezugnahme auf Informationen und Verfahrensvorgänge in beigefügten Aktenkonvoluten nicht aus (BGH, Beschluss vom 25. September 2024 - 5 StR 306/24, NStZ 2025, 179 f.).

    Nur insoweit hat die Beschwerdebegründung sämtliche vorzutragenden wesentlichen Schriftstücke oder Aktenstellen nach der jeweiligen Angriffsrichtung der Rüge im Einzelnen zu bezeichnen und - in der Regel durch wörtliche Zitate beziehungsweise eingefügte Abschriften oder Ablichtungen - zum Bestandteil der Revisionsbegründung zu machen (…BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2023 - 4 StR 93/22, NStZ 2023, 443, 444 Rn. 7; vom 9. April 2024 - 5 StR 86/24, und vom 25. September 2024 - 5 StR 306/24, NStZ 2025, 179, 180).

  • BGH, 16.06.2026 - 5 StR 105/26
    Ungeachtet dessen, dass die mit der Rüge geltend gemachten Rechtsfehler nicht bestimmt bezeichnet worden sind ("Nichtausschöpfung" von Beweismitteln oder Berücksichtigung von Verfahrensstoff, der "nicht Gegenstand der Hauptverhandlung" gewesen sei), so dass die Rüge keine konkrete Angriffsrichtung erkennen lässt (zu deren Bedeutung vgl. BGH, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 256/98, NStZ 1999, 94; Beschlüsse vom 25. September 2024 - 5 StR 306/24, NStZ 2025, 179 f.; vom 14. Mai 2020 - 5 StR 672/19, NStZ 2020, 625), zeigt die Revision keine augenfälligen Widersprüche zwischen den von ihr zitierten Teilen der - nicht in die Hauptverhandlung eingeführten - Transkripte der Audiodokumentationen polizeilicher Vernehmungen des Nebenklägers H. und dem Urteilsinhalt auf.
  • BayObLG, 09.09.2025 - 206 StRR 286/25

    Rechtsfehlerhafte, Wiedereinsetzungsantrag, Bayerisches Oberstes Landesgericht, …

    Das Revisionsgericht muss allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen können, ob ein Verfahrensfehler vorliegt; daher sind Bezugnahmen auf Anlagen zur Revisionsbegründungsschrift oder auf Aktenbestandteile unzulässig (…vgl. Köhler/Schmitt aaO § 344 Rdn. 21f.; BGH, Beschlüsse vom 25.11.2021, 4 StR 103/21, NStZ 2022, 250, und vom 25.09.2024, 5 StR 306/24, NStZ 2025, 179).
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   BGH, 15.01.2025 - 5 StR 306/24   

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