Rechtsprechung
| BGH, 02.09.2015 - 5 StR 314/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 StGB
Vermögensschaden beim Abschluss von kreditfinanzierten Autokaufverträgen unter Vorlage gefälschter Verdienstbescheinigungen als Bonitätsnachweis (Kreditbetrug; Eingehungsbetrug; schadensgleiche Vermögensgefährdung; konkrete Schadensbezifferung; Risikoungleichgewicht; ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Eingehungsbetrug: Bestimmung des Vermögensschadens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 263 StGB
Eingehungsbetrug: Bestimmung des Vermögensschadens - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 111i Abs. 2 StPO, § 357 Satz 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Vorlage einer gefälschten Gehaltsbescheinigung bei erfolgter Tilgung der Raten eines Kredits als Betrugsvorsatz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Vorlage einer gefälschten Gehaltsbescheinigung bei erfolgter Tilgung der Raten eines Kredits als Betrugsvorsatz - datenbank.nwb.de
Eingehungsbetrug: Bestimmung des Vermögensschadens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eingehungsbetrug bei der Autofinanzierung - und die gefälschte Gehaltsbescheinigung
Verfahrensgang
- LG Kiel, 03.02.2015 - 10 KLs 33/14
- BGH, 02.09.2015 - 5 StR 314/15
Papierfundstellen
- StV 2017, 99
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 5 StR 314/15
Unter Beachtung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2011 (BVerfGE 130, 1) bedarf es im Falle eines Eingehungsbetrugs einer ausreichenden Beschreibung und Bezifferung des täuschungsbedingten Vermögensschadens. - BGH, 13.04.2012 - 5 StR 442/11
Schadensberechnung beim täuschungsbedingt gewährtem Kreditbetrug und …
Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 5 StR 314/15
Denn ist aufgrund der fehlenden Bonität des Schuldners und nicht ausreichender Sicherheiten konkret erkennbar, dass mit einem (teilweisen) Forderungsausfall zu rechnen ist, müssen gegebenenfalls Korrekturen - etwa entsprechend banküblicher Bewertungsansätze für Wertberichtigungen - vorgenommen werden, die ihrerseits ungeachtet der praktischen Schwierigkeiten ihrer Ermittlung auch im Rahmen der Schadensberechnung zugrunde gelegt werden können, ohne dass es auf den tatsächlichen Verlauf des Darlehensverhältnisses (noch) ankommt (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 76; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, StraFo 2014, 166; und vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349). - BGH, 04.02.2014 - 3 StR 347/13
Rechtsfehlerhafter Strafausspruch beim Kreditbetrug (fehlende Bezifferung des …
Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 5 StR 314/15
Denn ist aufgrund der fehlenden Bonität des Schuldners und nicht ausreichender Sicherheiten konkret erkennbar, dass mit einem (teilweisen) Forderungsausfall zu rechnen ist, müssen gegebenenfalls Korrekturen - etwa entsprechend banküblicher Bewertungsansätze für Wertberichtigungen - vorgenommen werden, die ihrerseits ungeachtet der praktischen Schwierigkeiten ihrer Ermittlung auch im Rahmen der Schadensberechnung zugrunde gelegt werden können, ohne dass es auf den tatsächlichen Verlauf des Darlehensverhältnisses (noch) ankommt (…vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 76; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, StraFo 2014, 166; und vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349). - BGH, 20.05.2014 - 4 StR 143/14
Bezifferung des Vermögensschadens (Aufrechterhaltung des Schuldspruchs bei …
Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 5 StR 314/15
Denn ist aufgrund der fehlenden Bonität des Schuldners und nicht ausreichender Sicherheiten konkret erkennbar, dass mit einem (teilweisen) Forderungsausfall zu rechnen ist, müssen gegebenenfalls Korrekturen - etwa entsprechend banküblicher Bewertungsansätze für Wertberichtigungen - vorgenommen werden, die ihrerseits ungeachtet der praktischen Schwierigkeiten ihrer Ermittlung auch im Rahmen der Schadensberechnung zugrunde gelegt werden können, ohne dass es auf den tatsächlichen Verlauf des Darlehensverhältnisses (noch) ankommt (…vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 76; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, StraFo 2014, 166; und vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349).
- BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15
Vermögensschaden der Bank bei Kreditvergabe an nicht kreditwürdige Personen …
In Fällen, in denen aufgrund der Gesamtheit der getroffenen Feststellungen evident ist, dass dem Geschädigten schon im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein bezifferbarer Mindestschaden entstanden war, vermögen etwaige Mängel der Schadensbezifferung allein den Rechtsfolgenausspruch zu berühren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457 mit krit. Anm. Becker, NStZ 2014, 458; vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47, wonach ein Schuldspruch wegen Betruges lediglich erfordert, dass eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Bezifferung des Schadens sicher möglich ist; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, 712 f.; vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349, 350; vom 2. September 2015 - 5 StR 314/15, juris Rn. 24). - BayObLG, 08.06.2026 - 203 StRR 17/26
Vermögensschaden, Eingehungsbetrug, Kreditwürdigkeit, Täuschungshandlung, …
Für die Frage des Vermögensschadens ist das täuschungsbedingte Risikoungleichgewicht zu ermitteln und zu bewerten (BGH, Beschluss vom 2. September 2015 - 5 StR 314/15 -, juris Rn. 23; BGH…, Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15 -, juris Rn. 9).Die Ausführungen des Tatgerichts zum Schaden und diesbezüglichen Vorsatz des Angeklagten sind auch insoweit bedenklich, als die Strafkammer den Wert des sicherungsübereigneten Fahrzeugs (21.240.- Euro abzüglich 10% Gewinnmarge) zum Zeitpunkt der Auszahlung des Darlehens gänzlich bei ihrer Vergleichsbetrachtung ausgenommen und sich auch mit den Vertragsbedingungen der Sicherungsübereignung nicht befasst hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2015 - 5 StR 314/15 -, juris Rn. 23).
- LG Hamburg, 17.07.2025 - 636 KLs 3/25 Maßgeblich ist der Wert der Sicherheiten zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung (BGH…, Beschluss vom 10. August 2017 - 1 StR 573/15, BeckRS 2017, 124936 Rn. 9 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. September 2015 - 5 StR 314/15).
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