Rechtsprechung
| BGH, 06.06.1961 - 5 StR 314/60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung - …
Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 5 StR 314/60
Der Angeklagte kann aber nach § 332 StGB nur bestraft werden, wenn er den Sinn der Geschenke auch erkannt hat, wobei es dann, wie die Strafkammer richtig dargetan hat, nicht darauf ankommt, ob der Angeklagte sich entschließt, die pflichtwidrige Handlung wirklich zu begehen (vgl. BGHSt 15, 88, 93 ff) [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60]. - BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60
Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch …
Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 5 StR 314/60
Auch in dieser Beziehung reicht der Hinweis auf die Eigenschaft des Angeklagten als Ermessensbeamten allein nicht aus, der als solcher infolge "der Beschenkung nicht mehr unbefangen seine Entscheidungen treffen könne, sondern - sei es auch unbewußt - unter einer inneren Belastung" stehe (vgl. BGH NJW 1961, 469).
- BGH, 06.02.1962 - 5 StR 552/61
Rechtsmittel
Wenn auch "darüber hinaus" an anderer Stelle des Urteils gesagt wird, die Geschenke "hätten sie (die Angeklagte W.) bei ihren Entscheidungen dahingehend beeinflussen sollen, daß sie die Vorteilsgeber mit Rücksicht auf die Zuwendungen ... bevorrechtigt behandeln sollte", so wird es sich doch empfehlen, sich klar darüber auszusprechen, ob die Angeklagte erkannt hat, die Firmeninhaber hätten sie durch die Geschenke und Vorteile in dem Sinne zu Dank verpflichten wollen, daß sie sie im Hinblick auf die Zuwendungen bevorzugen solle (vgl. BGH 5 StR 314/60 vom 6. Juni 1961, ferner JR 1961, 507, 508).Ob die Annahme derartiger Werbegeschenke nach § 332 StGB und deren Hingabe nach § 333 StGB strafbar ist, hängt davon ab, ob die Zuwendung das Entgelt für eine bestimmte Pflichtverletzung sein soll (BGHSt 15, 217, 222 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]; 15, 239, 251, f [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]erner 5 StR 314/60 vom 6. Juni 1961 S. 4).
Bei einer derart wertvollen Zuwendung waren weitere Ausführungen in dieser Richtung entbehrlich (vgl. 5 StR 314/60 S. 5).
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