Rechtsprechung
| BGH, 06.05.1975 - 5 StR 316/73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erfordernis der Nachholung der weiteren Revisionsbegründung für die Zulässigkeit des Antrags zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Möglichkeit eines Antrags zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Abschluss des Verfahrens durch Sachentscheidung - ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 5 StR 316/73
Außerdem ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur weiteren Begründung der Revision auch nicht mehr möglich, nachdem der Senat mit Beschluß vom 3. Juli 1973 die Revision des Antragstellers nach § 349 Abs. 2 StPO als offensichtlich unbegründet verworfen und durch diese Sachentscheidung das Verfahren abgeschlossen hat (BGHSt 17, 94). - BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51
Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer …
Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 5 StR 316/73
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Angeklagte bei rechtzeitiger Begründung der Revision mit der Sachrüge in der Regel nicht zur Nachholung von Verfahrensbeschwerden wieder in den vorigen Stand eingesetzt werden, wenn - wie hier - sowohl er als auch sein Verteidiger in der tatgerichtlichen Hauptverhandlung anwesend waren (BGHSt 1, 44; 14, 330, 333). - BGH, 10.06.1960 - 2 StR 132/60
Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist und der Wiedereinsetzungsfrist …
Auszug aus BGH, 06.05.1975 - 5 StR 316/73
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Angeklagte bei rechtzeitiger Begründung der Revision mit der Sachrüge in der Regel nicht zur Nachholung von Verfahrensbeschwerden wieder in den vorigen Stand eingesetzt werden, wenn - wie hier - sowohl er als auch sein Verteidiger in der tatgerichtlichen Hauptverhandlung anwesend waren (BGHSt 1, 44; 14, 330, 333).
- BGH, 05.09.1975 - 5 StR 209/75
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen eine als offensichtlich …
Im übrigen kann der Angeklagte bei rechtzeitiger Begründung der Revision mit der Sachrüge in der Regel nicht zur Nachholung von Verfahrensbeschwerden wieder in den vorigen Stand eingesetzt werden, wenn - wie hier - sowohl er als auch sein Verteidiger in der tatgerichtlichen Hauptverhandlung anwesend waren (BGHSt 1, 44; 14, 330,333 u. d. Entscheidung des Senats vom 6. Mai 1975 - 5 StR 316/73 -).". - BGH, 24.08.1984 - 5 StR 530/84
Zulässigkeit eines Antrages auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
Er bezweckt lediglich die Ergänzung der form- und fristgerecht erhobenen Verfahrensrüge (vgl. BGH Beschluß vom 15. November 1979 - 4 StR 598/79 m.w.Nachw.; Beschluß vom 6. Mai 1975 - 5 StR 316/73; Beschluß vom 5. März 1984 - 3 StR 562/83).
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