Rechtsprechung
| BGH, 24.02.1976 - 5 StR 322/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einordnung von 100 Gramm Haschisch als nicht geringe Menge
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 28.02.1974 - 2 Ss 22/74
Betäubungsmittel; Nicht geringe Menge; Monatsbedarf; Wert
Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 5 StR 322/75
In Übereinstimmung mit der vom Oberlandesgericht Karlsruhe im Urteil vom 28. Februar 1974 vertretenen Auffassung (NJW 1974, 2061) will er unter dem in § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG gebrauchten Begriff 'in nicht geringen Mengen' ein Quantum verstehen, das in seiner konkreten Beschaffenheit den durchschnittlichen Monatsbedarf eines Durchschnittsverbrauchers übersteigt, wobei jedoch über das Maß von 100 Gramm Haschisch oder über die Verbraucherpreisgrenze von 1.000,00 DM hinaus ohne Rücksicht auf die Qualität stets eine 'nicht geringe Menge' anzunehmen sei."Liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall i.S. von § 11 Absatz 4 Nummer 5 des Betäubungsmittelgesetzes vor, wenn der Angeklagte Haschisch in einer Menge besitzt, die den monatlichen Durchschnittsbedarf eines Durchschnittsverbrauchers überschreitet, und bedarf es zur Bejahung dieser Voraussetzungen jedenfalls bei einer Menge von mehr als 100 Gramm (gleichgültig welcher Qualität) keiner weiteren Feststellungen (vgl. OLG Karlsruhe in NJW 1974, 2061)?".
- BGH, 06.04.1955 - 5 StR 471/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 5 StR 322/75
Folglich ist auch das vorlegende Oberlandesgericht Celle durch sie nicht an der von ihm beabsichtigten Entscheidung gehindert (BGHSt 7, 314).". - OLG Hamm, 26.02.1974 - 5 Ss 3/74
Voraussetzungen des Vorliegens einer "nicht geringen Menge" im Sinne des § 11 …
Auszug aus BGH, 24.02.1976 - 5 StR 322/75
Seiner Revisionsentscheidung diese Ansicht zugrunde zu legen sieht der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle sich jedoch gehindert durch das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. Februar 1974 (NJW 1974, 1437), weil dieses zur Annahme 'nicht geringer Mengen' ein deutliches Überschreiten des monatlichen Eigenbedarfs eines Durchschnittsverbrauchers verlange und ein Quantum von rd.
- BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76
Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von …
Nach wie vor ist es daher Sache der tatrichterlichen Würdigung, die Frage der "nicht geringen Menge" unter Berücksichtigung eines angemessenen Abstands zur "geringen Menge" an Hand aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse in Vorlagesachenvom 12. November 1974 - 5 StR 479/74 , vom 24. Februar 1976 - 5 StR 322/75 undvom 10. März 1976 - 3 StR 509/75). - BGH, 10.03.1976 - 3 StR 509/75
Geringe Menge im Sinne des § 11 Absatz 4 Nummer 5 und 6a Betäubungsmittelgesetz …
Im selben Sinne hat sich bereits der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einer dort anhängig gewesenen Vorlegungssache des Oberlandesgerichts Celle geäußert, das wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (…a.a.O.) ein Hindernis für die von ihm beabsichtigte Entscheidung zur Frage der nicht geringen Menge erblickt hatte(Beschluß vom 24. Februar 1976 - 5 StR 322/75).
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