Rechtsprechung
| BGH, 20.09.1960 - 5 StR 328/60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.06.1956 - 2 StR 127/56
Strafbarkeit bei Einstieg in ein Gebäude mit Mundraubvorsatz und Entwendung …
Auszug aus BGH, 20.09.1960 - 5 StR 328/60
Vielmehr muß zu dem heimlichen Verhalten, das für jeden Dieb typisch ist, noch irgendeine Vorsichtsmaßregel, eine listige Art der Ausführung hinzukommen (vgl. BGHSt 9, 253, 255 [BGH 01.06.1956 - 2 StR 127/56]; 10, 135, 136) [BGH 22.02.1957 - 1 StR 564/56]. - BGH, 22.02.1957 - 1 StR 564/56
Auszug aus BGH, 20.09.1960 - 5 StR 328/60
Vielmehr muß zu dem heimlichen Verhalten, das für jeden Dieb typisch ist, noch irgendeine Vorsichtsmaßregel, eine listige Art der Ausführung hinzukommen (vgl. BGHSt 9, 253, 255 [BGH 01.06.1956 - 2 StR 127/56]; 10, 135, 136) [BGH 22.02.1957 - 1 StR 564/56].
- BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung
In derselben Linie liegt das Urteil vom 20. September 1960 - 5 StR 328/60 -, in dem der 5. Strafsenat ausgesprochen hat, daß der am Tatort festgenommene Täter bereits Gewahrsam an zwei Ringen erlangt habe, die er auf seine Finger gezogen hatte. - BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Bei unauffälligen, leicht beweglichen Sachen, wie Geldscheinen, Geldstücken und Schmuckstücken, läßt die Verkehrsauffassung für die vollendete Wegnahme schon ein Ergreifen und Festhalten der Sache genügen (…BGH GA 1969, 91; BGH Urteil vom 20. September 1960 - 5 StR 328/60).Demgemäß hat der Bundesgerichtshof Vollendung des Diebstahls in einem Fall angenommen, in dem der Täter, der noch im Hause des Eigentümers gestellt wurde, zwei Goldringe auf seine Finger gezogen hatte (BGH Urteil vom 20. September 1960 - 5 StR 328/60).
- BGH, 21.06.1967 - 4 StR 475/66
Verurteilung wegen eines gemeinschaftlichen räuberischen Diebstahls - Verletzung …
Die Wegnahme ist vollendet, wenn der Gewahrsam des bisherigen Inhabers beseitigt und die Sache derart in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Täters gelangt ist, daß er den Gewahrsam ohne Behinderung durch den Berechtigten oder eine von diesem beauftragte Person ausüben kann und diese ohne Beseitigung der Verfügungsgewalt des Täters nicht mehr über die Sache verfügen können (RGSt 66, 394; BGH, Urt. v. 20. September 1960, 5 StR 328/60).als vollendet an, sobald der Täter sie in seine unmittelbare körperliche Verfügungsgewalt gebracht, z.B. das Geld eingesteckt oder einen Ring an seinen Pinger gesteckt hat (BGHSt 16, 271; 17, 206 [BGH 13.04.1962 - 1 StR 41/62];… Urt. v. 18. September 1957, 2 StR 297/57; Urt. v. 20. September 1960, 5 StR 328/60).
- BGH, 24.08.1976 - 1 StR 380/76
Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines Opfers als Merkmal der …
Dieser Diebstahl war vollendet, auch wenn sich die gestohlenen Sachen noch im fremden Gewahrsamsbereich (der Wohnung Probst) befanden (BGHSt 23, 254, 255; 26, 24, 26; Urteil vom 20. September 1960 - 5 StR 328/60). - BGH, 26.05.1964 - 1 StR 108/64
Recht einer Zeugin auf Beiwohnung der Hauptverhandlung - Auswirkungen einer …
Unter diesen Tatumständen ist die Auffassung des Landgerichts, daß der Beschwerdeführer den Diebstahl der Uhr und des Geldes bereits vollendet hatte, als er die Nebenklägerin würgte und schlug, um die Beute behalten und unbemerkt fliehen zu können, nicht zu beanstanden (vgl. auch die in BGHSt 16, 271, 277 erwähnten Urteile vom 18. September 1957 - 2 StR 297/57 - und vom 20. September 1960 - 5 StR 328/60). - BGH, 23.07.1969 - 3 StR 39/69
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls im Rückfall - …
Ein Diebstahl ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vollendet, wenn der Gewahrsam des bisherigen Inhabers an der Sache aufgehoben und diese derart in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Diebes gelangt ist, daß er den Gewahrsam ohne Behinderung durch den Berechtigten ausüben kann und dieser ohne Beseitigung der Verfügungsgewalt des Täters nicht mehr über die Sache verfügen kann (BGH 5 StR 328/60 vom 20. September 1960; 4 StR 475/66 vom 21. Juni 1967).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".