Rechtsprechung
| BGH, 25.10.1955 - 5 StR 335/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.06.1952 - 5 StR 509/52
Auszug aus BGH, 25.10.1955 - 5 StR 335/55
Da hierin die ausdrückliche Behauptung lag, der Scheck sei schon bei Hingabe gedeckt, ist die Täuschungshandlung fehlerfrei festgestellte Aus der von der Revision angeführten Entscheidung BGHSt 3, 69 ergibt sich hierzu nichts Gegenteiliges. - BGH, 02.12.1952 - 1 StR 427/52
Auszug aus BGH, 25.10.1955 - 5 StR 335/55
Auf dieser Verletzung kann das Urteil nicht beruhen (vgl BGH MDR 1953, 309 = JZ 1953, 284; ferner Herlan, MDR 1954, 656).
- BGH, 10.02.1956 - 5 StR 422/55
Rechtsmittel
Ein Rechtsanwalt ist jedenfalls nur dann befugt, Mandantengelder mit eigenen Geldern zu vermischen, wenn er jederzeit über sofort greifbare Mittel in Höhe der Mandantengelder verfügt (RG HRR 1929 Nr. 1413; 1934 Nr. 1170; BGH 5 StR 335/55 vom 25.10.1955).
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