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Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2019 - 5 StR 337/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,30578
BGH, 14.08.2019 - 5 StR 337/19 (https://dejure.org/2019,30578)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2019 - 5 StR 337/19 (https://dejure.org/2019,30578)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2019 - 5 StR 337/19 (https://dejure.org/2019,30578)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zur Übersetzung des Dolmetschers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfahrensrüge: Unzureichende Dolmetscherleistung - dazu muss umfassend vorgetragen werden

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.08.2017 - 1 StR 671/16

    Rüge unzureichender Übersetzungsleistungen durch den Dolmetscher (Möglichkeit der …

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 5 StR 337/19
    In Einklang mit der Auffassung des Generalbundesanwalts hätte es dem Beschwerdeführer oblegen, die Verfahrensteile, die nach seinem Vortrag durch den Dolmetscher unzureichend bzw. gar nicht übersetzt worden sind, im Einzelnen zu bezeichnen (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Januar 1985 - 1 StR 722/84, NStZ 1985, 376; Beschluss vom 8. August 2017 - 1 StR 671/16, NJW 2017, 3797, 3798).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 722/84

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verlesung …

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 5 StR 337/19
    In Einklang mit der Auffassung des Generalbundesanwalts hätte es dem Beschwerdeführer oblegen, die Verfahrensteile, die nach seinem Vortrag durch den Dolmetscher unzureichend bzw. gar nicht übersetzt worden sind, im Einzelnen zu bezeichnen (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Januar 1985 - 1 StR 722/84, NStZ 1985, 376; Beschluss vom 8. August 2017 - 1 StR 671/16, NJW 2017, 3797, 3798).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2022 - 26 Sch 19/21

    Übersetzung von Zeugenaussagen im Schiedsverfahren

    Im Übrigen hat die Antragsgegnerin im Streitfall gar nicht die Behauptung aufgestellt, dass eine falsche oder unzureichende Übersetzung vorliegt; ein konkreter Tatsachenvortrag zu etwaigen Mängeln der Übersetzung fehlt (vgl. zu den Anforderungen an eine entsprechende Revisionsrüge im Strafverfahrensrecht etwa BGH, Urteil vom 23.01.1985 - 1 StR 722/84 -, NStZ 1985, 376, 376 f.; Beschluss vom 08.08.2017 - 1 StR 671/16 -, NJW 2017, 3797; Beschluss vom 14.08.2019 - 5 StR 337/19 -, juris).
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