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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2022 - 5 StR 339/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,33516
BGH, 08.11.2022 - 5 StR 339/22 (https://dejure.org/2022,33516)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2022 - 5 StR 339/22 (https://dejure.org/2022,33516)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2022 - 5 StR 339/22 (https://dejure.org/2022,33516)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung von Vorverurteilung nach Auslieferung; Spezialitätsgrundsatz)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.06.2014 - 1 StR 218/14

    Europäischer Haftbefehl (Einbeziehung von anderen als im Haftbefehl genannten …

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - 5 StR 339/22
    Der Einbeziehung steht aber der Grundsatz der Spezialität entgegen, da sich die Auslieferungsbewilligung nicht auf die Vollstreckung dieser Strafe erstreckt und der Angeklagte nicht auf die Beachtung des Spezialitätsgrundsatzes verzichtet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590; vom 24. Februar 2022 - 6 StR 48/22, NStZ-RR 2022, 154).
  • BGH, 24.02.2022 - 6 StR 48/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Keine Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe …

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - 5 StR 339/22
    Der Einbeziehung steht aber der Grundsatz der Spezialität entgegen, da sich die Auslieferungsbewilligung nicht auf die Vollstreckung dieser Strafe erstreckt und der Angeklagte nicht auf die Beachtung des Spezialitätsgrundsatzes verzichtet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590; vom 24. Februar 2022 - 6 StR 48/22, NStZ-RR 2022, 154).
  • BGH, 13.05.2025 - 6 StR 621/24

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Keine Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe …

    Der Einbeziehung steht aber der Grundsatz der Spezialität entgegen, weil sich die Auslieferungsbewilligung nicht auf die Vollstreckung dieser Geldstrafe erstreckt und der Angeklagte nicht auf die Beachtung des Spezialitätsgrundsatzes verzichtet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2025 - 5 StR 646/24; vom 8. November 2022 - 5 StR 339/22; vom 24. Februar 2022 - 6 StR 48/22, NStZ-RR 2022, 154).
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