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| BGH, 10.10.1958 - 5 StR 340/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43
Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis …
Auszug aus BGH, 10.10.1958 - 5 StR 340/58
Entscheidend ist, daß R. seine Dienstpflicht als Ermessensbeamter schon dadurch verletzte, daß er sein Ermessen bei dem Vorschlag nicht unbefangen, sondern abhängig von den ihm gewährten Vorteilen machte (vgl. RGSt 77, 75, 78). - BGH, 04.06.1958 - 2 StR 157/58
Auszug aus BGH, 10.10.1958 - 5 StR 340/58
Die Urteilsgründe legen es jedoch nahe, daß gegen ihn kein begründeter Tatverdacht vorgelegen hat (vgl. hierüber BGH 2 StR 157/58 vom 4. Juni 1958 = NJW 1958, 1452). - BGH, 10.06.1958 - 5 StR 108/58
Verurteilung wegen fortgesetzter einfacher oder schwerer passiver Bestechung - …
Auszug aus BGH, 10.10.1958 - 5 StR 340/58
Das hat der Senat bereits in seiner unveröffentlichten Entscheidung 5 StR 108/58 vom 10. Juni 1958 im Anschluß an das in HESt 2, 337 abgedruckte Urteil des OLG Hamburg ausgesprochen.
- BGH, 05.10.1960 - 2 StR 57/60
Voraussetzung des Vorliegens einer Amtspflichtsverletzung oder einer …
Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist schon wiederholt - allerdings fast nur in unveröffentlichten Urteilen - betont worden, daß ein Beamter, der amtliche Entscheidungen nur vorzubereiten hat, sehr wohl ein für diese Entscheidungen bedeutsames eigenes Ermessen ausüben kann (z.B. Urt. v. 10. Juni 1958 - 5 StR 108/58 - Urt. v. 10. Oktober 1958 - 5 StR 340/58 - Urt. v. 2. Juni 1959 - 1 StR 50/59 - Urt. v. 16. Juni 1959 - 5 StR 58/59 - …und Urt. v. 8. Dezember 1959 - 1 StR 303/59 - sowie BGH GA 1959, 374).
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