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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1963 - 5 StR 344/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,5210
BGH, 08.10.1963 - 5 StR 344/63 (https://dejure.org/1963,5210)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1963 - 5 StR 344/63 (https://dejure.org/1963,5210)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1963 - 5 StR 344/63 (https://dejure.org/1963,5210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Deportation der jüdischen Bevölkerung von Krakau, Miechow, Przemysl, Rzeszow und Tarnow ins KL Belzec. Erschiessung von marsch- und transportunfähigen Juden am Ort. Erschiessung von flüchtenden und 'renitenten' Juden des Ortes Michalowice bei ihrer Deportation ins ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.05.1962 - 5 StR 4/62

    Zwangsverschleppung von etwa 250 Juden aus den Orten Schveksny, Vevirzeniai, …

    Auszug aus BGH, 08.10.1963 - 5 StR 344/63
    Ein Handeln auf Befehl schließt jedoch grundsätzlich eine Mittäterschaft nicht aus (BGH 4 StR 242/60 vom 7. Oktober 1960 S. 21; 5 StR 4/62 vom 22. Mai 1962 S. 7).

    Daß er die Aktion innerlich abgelehnt haben mag, ist hierfür ohne Bedeutung (BGH 5 StR 4/62 vom 22. Mai 1962 S. 7).

  • BGH, 19.10.1962 - 9 StE 4/62

    Mörder oder Mordgehilfe? - Der Streit um das Staschynskij-Urteil

    Auszug aus BGH, 08.10.1963 - 5 StR 344/63
    Die Entscheidung BGHSt 18, 87 steht dem nicht entgegen.".
  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 08.10.1963 - 5 StR 344/63
    Dieser kann den Schuldvorwurf mindern, so daß u.U. die Strafe zu mildern ist (BGHSt 2, 194, 209) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51].
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.10.1963 - 5 StR 344/63
    Die Revision kann nicht darauf gestützt werden, daß der Tatrichter ein benutztes Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft habe (BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52].
  • BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53

    Aussagenotstand - §§ 153, 154, 35 Abs. 1, Abs. 2 StGB, Dauergefahr, 'nicht anders …

    Auszug aus BGH, 08.10.1963 - 5 StR 344/63
    Denn ein solcher Irrtum betrifft keine Tatumstände, die zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes gehören (auf der in BGHSt 18, 311, 312 [BGH 29.03.1963 - 4 StR 500/62] beiläufig vertretenen anderen Rechtsauffassung beruht diese Entscheidung nicht; das Urteil BGHSt 5, 371 ff aber betrifft einen wesentlich anders gearteten Fall).
  • BGH, 29.03.1963 - 4 StR 500/62

    Prüfung der Fähigkeit des Zeugen zum Begreifen des Wesens eines Eids durch den …

    Auszug aus BGH, 08.10.1963 - 5 StR 344/63
    Denn ein solcher Irrtum betrifft keine Tatumstände, die zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes gehören (auf der in BGHSt 18, 311, 312 [BGH 29.03.1963 - 4 StR 500/62] beiläufig vertretenen anderen Rechtsauffassung beruht diese Entscheidung nicht; das Urteil BGHSt 5, 371 ff aber betrifft einen wesentlich anders gearteten Fall).
  • BGH, 30.09.1960 - 4 StR 242/60

    Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen …

    Auszug aus BGH, 08.10.1963 - 5 StR 344/63
    Ein Handeln auf Befehl schließt jedoch grundsätzlich eine Mittäterschaft nicht aus (BGH 4 StR 242/60 vom 7. Oktober 1960 S. 21; 5 StR 4/62 vom 22. Mai 1962 S. 7).
  • LG Kiel, 08.04.1964 - 2 Ks 1/64

    Erschiessung vieler tausender jüdischer Männer, Frauen und Kinder in den ersten 3 …

    Wenn auch die Anwendung des § 47 MStGB grundsätzlich nicht ausschliesst, dass der gehorchende Untergebene sich der Mittäterschaft schuldig macht, sofern auch er das Verbrechen als eigenes gewollt hatte (vgl. BGH 5 StR 344/63 Urteil vom 8.Oktober 1963), so liegt doch in aller Regel im Wesen des Handelns auf Befehl, dass der Untergebene nicht aus eigenem Willen zur Tat schreitet, sondern nur in Erfüllung einer Pflicht, wenn auch unter Verkennung ihrer Grenzen, tätig werden will.

    Der Irrtum des Angeklagten wäre nach den Grundsätzen des Verbotsirrtums zu behandeln (vgl. BGH 5 StR 344/63 Urteil vom 8.Oktober 1963).

    Da, wie bereits ausgeführt, Verbotsirrtum in Frage steht, der geeignet ist, die Strafe zu mildern (BGHSt 2, 194, 209; 5 StR 344/63 Urteil vom 8.Oktober 1963), war das Schwurgericht nicht gehindert, eine Strafe festzusetzen, die unter der Mindeststrafe lag.

    Der Bundesgerichtshof hat in neueren Entscheidungen (vgl. 5 StR 22/63 Urteil vom 9.April 1963 und 5 StR 344/63 vom 8.Oktober 1963) zum Ausdruck gebracht, dass die Internierungshaft auf die Strafe angerechnet werden kann, wenn ein Zusammenhang mit den vorgeworfenen Straftaten bestand.

  • BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68

    Vernichtungslager Treblinka

    Das Schwurgericht hat diese Tatsachen indes nicht übersehen oder sich über sie, wie der Tatrichter in dem von der Revision angezogenen Verfahren - BGH, Urt. vom 8. Oktober 1963 - 5 StR 344/63 (S. 8) -, ohne weitere Prüfung mit einer kurzen Wendung hinweggesetzt.
  • LG Bochum, 05.06.1968 - 15 Ks 1/66

    Massenerschiessungen von Juden, Partisanen, ihren angeblichen Helfern und anderen …

    Das folgt allerdings nicht ohne weiteres aus der Tatsache, dass er dabei auf Befehl handelte; denn die Vorschrift des § 47 Abs. 1 S.2 MilStGB, wonach den gehorchenden Untergebenen die Strafe des Teilnehmers trifft, steht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Annahme von Mittäterschaft nicht grundsätzlich entgegen, so dass ein Handeln auf Befehl je nach den Umständen rechtlich als Beihilfe oder als Mittäterschaft beurteilt werden kann (BGH NJW 1951, 233; ferner Urteile vom 14.2.1952 - 3 StR 517/51; vom 8.11.1956 - 4 StR 359/56 ; vom 14.3.1957 - 4 StR 44/57 ; vom 9.4.1963 - 5 StR 22/63 ; vom 8.10.1963 - 5 StR 344/63 ).

    Dabei kommt es selbst auf die innere Ablehnung der von der Staatsführung befohlenen Tötungen dann nicht an, wenn der gehorchende Befehlsempfänger die Tatherrschaft im Sinne eines bestimmenden Einflusses auf die Tatausführung hatte (BGH Urteile vom 8.10.1963 - 5 StR 344/63 ; vom 14.3.1957 - 4 StR 44/57 ).

  • LG Kaiserslautern, 25.06.1982 - 18 Js 7/73

    Massenerschiessung von mindestens 100 Juden in einem namentlich unbekannten Ort …

    Die irrige Annahme des Angeklagten, er müsse und dürfe einen Befehl ausführen, und seine Befürchtung, andernfalls drohe ihm das Schlimmste, sind allein kein Entschuldigungsgrund dafür, dass er den Befehl ohne weiteres ausgeführt hat (BGH-Urteil vom 8.10.1963, 5 StR 344/63 ).

    Er ist aber im Rahmen der Grundsätze beachtlich, die die Rechtsprechung zum Verbotsirrtum entwickelt hat (vgl. BGH NJW 1968, S.2345 ff.; BGH - Urteil vom 8.10.1963 - 5 StR 344/63 ; Urteil vom 25.11.1964 - 2 StR 71/64 ).

  • LG Darmstadt, 28.07.1967 - 2 Ks 1/66

    Massen- und Einzeltötungen sowie Deportationen ins KL Belzec

    Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteile vom 8.10.1963 - 5 StR 344/63 - und 22.1.1963 - 1 StR 457/62 -) ist daher auch bei dem Angeklagten G. davon auszugehen, dass bei demjenigen, der überhaupt nichts unternimmt, um von den Judenerschiessungen freigestellt zu werden, der Schluss gerechtfertigt ist, dass er sich nicht in einer Zwangslage befunden hat und sein Wille nicht gebeugt worden ist.

    Er ist nur Gehilfe bei der Tötung der Kinder im Waisenhaus gewesen; denn er hat nicht mit Täterwillen gehandelt und auch keinen bestimmenden Einfluss auf die Erschiessung der Kinder gehabt (BGHSt 18, 87; BGH 5 StR 344/63 vom 8.10.1963 ; 1 StR 106/65 vom 26.10.1965 ).

  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle …

    Wenn der Befehlsunterworfene den verbrecherischen Zweck eines Befehls zwar erkannt, aber gleichwohl geglaubt hat, den Befehl ausführen zu müssen, weil er aus falschverstandener Gehorsams- oder Treuepflicht auch Befehle für bindend hielt, die ihm die Begehung strafbarer Handlungen ansannen, unterliegt er einem Verbotsirrtum (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.1969 - 2 StR 636/68 - Urteil vom 22.04.1955 - 1 StR 653/54 - Urteil vom 08.10.1963 - 5 StR 344/63 - und vom 02.08.1968 - 4 StR 623/67 -, BGH NJW 68, 2348).
  • LG Bochum, 22.07.1966 - 16 Ks 1/65

    Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von Juden, die im Bereich der …

    Besitze der Handelnde aber den Willen zur Tat, und übe er ferner nach den gesamten Umständen einen bestimmenden Einfluss auf Ausgang und Durchführung der Tat aus, so könne selbst ein Handeln auf Befehl eine Täterschaft bzw. Mittäterschaft grundsätzlich nicht ausschliessen - BGH 5 StR 344/63, Urteil vom 8.10.1963 gegen Fel.
  • LG Hannover, 29.10.1964 - 2 Ks 4/63

    Deportation von mindestens 6700 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus …

    Das wäre aber Voraussetzung für die Annahme eines Notstandes (BGH Urt. vom 8.10.1963 - 5 StR 344/63 - und BGH in NJW 1964, 730).
  • LG Darmstadt, 23.12.1971 - Ks 1/68

    Massen- und Einzeltötungen von Juden durch Erschiessen und Vergasen mittels …

    Angesichts der Schwere und des Umfangs der Taten durfte er sich nicht damit begnügen, seine Versetzung an die Front zu beantragen (BGH 5 StR 344/63 vom 8.Oktober 1963 ).
  • LG Köln, 28.05.1965 - 24 Ks 1/64

    Misshandlung von Häftlingen, zum Teil mit Todesfolge. Erschiessung hunderter …

    Im übrigen wären die Angeklagten im Falle einer bestehenden Zwangslage zumindest verpflichtet gewesen, ihren Gewissenskonflikt in geeigneter Weise ihren unmittelbaren oder mittelbaren Vorgesetzten zu offenbaren und so zu versuchen, einer Mitwirkung an der Tötungsaktion zu entgehen (vgl. BGH vom 8.10.1963 - 5 StR 344/63).
  • LG Kiel, 26.11.1965 - 2 Ks 1/65

    Tötung von insgesamt mindestens 145.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern, …

  • BGH, 01.06.1965 - 1 StR 145/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

  • LG Mannheim, 12.04.1965 - 1 Ks 1/64

    Erschiessung von insgesamt mindestens 150 polnischen Zivilisten in drei Aktionen …

  • LG Darmstadt, 18.04.1969 - Ks 1/68

    Massentötung von Juden durch Vergasen mittels 'Gaswagen' . Erschiessung …

  • BGH, 07.12.1965 - 5 StR 411/65

    Verletzung gerichtlicher Sachaufklärungspflichten - Vernehmung eines Zeugen - …

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