Rechtsprechung
| BGH, 18.08.1992 - 5 StR 348/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fehlende Berücksichtigung von Indizien als Rechtsfehler
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.11.1986 - 2 StR 364/86
Absicht rechtswidriger Zueignung bei Annahme der Berechtigung zur Zueignung des …
Auszug aus BGH, 18.08.1992 - 5 StR 348/92
Auf BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 wird hingewiesen. - BGH, 09.12.1986 - 1 StR 675/86
Bestehen eines den Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung ausschließender …
Auszug aus BGH, 18.08.1992 - 5 StR 348/92
Auf BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 wird hingewiesen.
- BGH, 26.02.1998 - 4 StR 54/98
Haschisch-Schulden - §§ 249, 253, 255 StGB, keine Zueignungsabsicht bzw. …
Da bei der Erpressung die Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils ein normatives Tatbestandsmerkmal ist, liegt auch bei rechtlich falscher Beurteilung des dem Täter bekannten wahren Sachverhalts ein den Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum vor (…BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6; BGH, Urteil vom 18. August 1992 - 5 StR 348/92). - BGH, 22.09.1993 - 5 StR 548/93
Voraussetzungen für das Vorliegen einer räuberischen Erpressung
Bei dieser Sachlage hätte das Landgericht die nicht fernliegende Möglichkeit erörtern müssen, ob der Angeklagte an einen Zahlungsanspruch gegen den geschädigten Zeugen glaubte (vgl. Senatsurteil vom 18. August 1992 - 5 StR 348/92 -).
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