Rechtsprechung
| BGH, 10.01.1961 - 5 StR 353/60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Betruges - Gesetzliche Voraussetzung für die Wahl zum Vorsitzenden eines Wohnungsausschusses - Anforderungen an den Vermögensschaden
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.03.1954 - 5 StR 552/53
Auszug aus BGH, 10.01.1961 - 5 StR 353/60
Durch die Einstellung eines Beamten, der zwingende gesetzliche Voraussetzungen in Bezug auf seine Vorbildung nicht erfüllt, erleidet die einstellende Körperschaft stets einen Schaden, weil die Dienste dieses Beamten bei ihr keinen "Preis" haben (BGHSt 5, 358,362) [BGH 16.03.1954 - 5 StR 552/53]. - BGH, 08.07.1955 - 5 StR 115/55
Auszug aus BGH, 10.01.1961 - 5 StR 353/60
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 8.Juli 1955 (5 StR 115/55, ergangen in dem Verfahren 13 KMs 1/53 der Staatsanwaltschaft Hannover = früher 4 KMs 7/49 der Staatsanwaltschaft Braunschweig) dargelegt hat, liegt in der charakterlichen Ungeeignetheit eines Beamten, der fachlich den Anforderungen seines Amtes genügt, nur dann ein Vermögensschaden für die einstellende Körperschaft, wenn der Beamte derart ungeeignet ist, daß die Behörde ihn überhaupt nicht einstellen darf.
- BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98
Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit
Es ist mit der Staatsanwaltschaft der Auffassung, daß der Angeklagte bei Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…insbesondere nennt das Kammergericht: GA 1956, 121; Urteile vom 20. Januar 1955 - 3 StR 388/54 -, 8. Juli 1.955 - 5 StR 115/55 27. September 1960 - 5 StR 323/60 - und 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60 -) wegen vollendeten Betruges zu verurteilen wäre.Hätte er wegen des Fehlens solcher fachlicher Voraussetzungen schlechthin nicht angestellt werden dürfen, liegt grundsätzlich ein Vermögensschaden vor (BGHSt 1, 13; BGHSt 5, 358; BGH, Urteil vom 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60 - vgl. auch BGHSt 17, 254; BGH NJW 1961, 2027; BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 5 StR 115/55 -).
Entsprechendes gilt für falsche Angaben zum Lebensalter und zur Laufbahn des Beamten, wenn er dadurch unberechtigt ,ein höheres Gehalt erlangt (BGH, Urteil vom 27. September 1960 -5 StR 323/60 - und vom 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60; vgl. auch Urteil des 3. Strafsenats vom 20. Januar 1955 - 3 StR 388/54.
1961 - 5 StR 353/60 -, wo ausgeführt wird, daß die einstellende Körperschaft (bei fehlender Qualifikation) stets einen Schaden erleide, weil die Dienste des Beamten bei ihr keinen "Preis" hätten.
Rn. 29 (8) Der 5. Strafsenat hat seine Rechtsprechung zur charakterlichen Ungeeignetheit trotz fachlicher Geeignetheit im Urteil vom 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60 - fortgeführt und dahin präzisiert, daß der Beamte über solche Umstände täuschen muß, die seiner Einstellung rechtlich entgegenstehen oder seine Entlassung rechtlich erforderlich machen.
Rn. 50 4. Gleichwohl würde das Kammergericht deshalb mit seiner Rechtsansicht, es liege kein Vermögensschaden vor, obwohl der Angeklagte wegen fehlender persönlicher Eignung bei einer Ermessensreduzierung auf Null nicht hätte angestellt werden dürfen, von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweichen, insbesondere von den Urteilen des 5. Strafsenats vom 8. Juli 1955 - 5 StR 115/55 und Vom 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60; an dieser Rechtsprechung hält der Senat fest.
- BGH, 13.11.1962 - 5 StR 554/61
Freispruch wegen fortgesetzten Betruges - Beachtung der Grundsätze für den so …
Diese Auffassung entspricht der im Urteil aufgeführten Entscheidung 5 StR 353/60 vom 10. Januar 1961, und zwar für die Zeit vor und nach dem Inkrafttreten des Arbeitsgerichtsgesetzes.
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