Rechtsprechung
| BGH, 10.10.2018 - 5 StR 354/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet i.R.d. Einziehung des Wertes eines Fahrzeugs als Tatmittel
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 04.11.2020 - 6 StR 333/20
Angemessenheit der Rechtsfolge bei eigener Entscheidung des Revisionsgerichts; …
Der Senat kann daher nicht ausschließen, dass die Strafkammer bei Beachtung der oben dargelegten Grundsätze die Strafe milder bemessen hätte, denn im Hinblick auf den Fahrzeugtyp (Audi Q 7) und den Anschaffungszeitpunkt (Ende 2018) ist nicht von einem gänzlich unbedeutenden Wert auszugehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 354/18; vom 26. Februar 2019 - 4 StR 564/18).
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