Rechtsprechung
| BGH, 12.09.2023 - 5 StR 356/23 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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§ 171b Abs. 3 Satz 2 GVG
Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussanträge - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Inaugenscheinnahme kinderpornographischer Inhalte
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 171b Abs 1 GVG, § 171b Abs 2 GVG, § 171b Abs 4 GVG, § 172 Nr 1 GVG, § 184b Abs 1 StGB
Strafverfahren: Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Inaugenscheinnahme kinderpornographischer Inhalte - Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Öffentlichkeit
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Strafverfahren: Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Inaugenscheinnahme kinderpornographischer Inhalte
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 16.02.2023 - 606 KLs 18/20
- BGH, 12.09.2023 - 5 StR 356/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 30
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.03.1992 - 4 StR 73/92
Ausschluss der Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung; Abgrenzung …
Auszug aus BGH, 12.09.2023 - 5 StR 356/23
Dagegen spricht, dass die Öffentlichkeit bei der hier in Rede stehenden Inaugenscheinnahme kinderpornografischer Inhalte aufgrund der gesetzlichen Wertung des § 184b Abs. 1 StGB regelmäßig bereits nach § 172 Nr. 1 GVG wegen Gefährdung der Sittlichkeit auszuschließen ist (vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Juli 1985 - 1 StR 216/85, NStZ 1986, 179; vom 19. März 1992 - 4 StR 73/92, BGHSt 38, 248; vom 9. Juni 1999 - 1 StR 325/98, NJW 1999, 3060 aE;… LR/Krauß, 27. Aufl., § 172 GVG Rn. 11).Der Disposition der Betroffenen nach § 171b Abs. 4 GVG kann der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Inaugenscheinnahme kinderpornografischer Inhalte nicht unterliegen, weshalb § 172 Nr. 1 GVG in solchen Fällen in aller Regel vorrangig anzuwenden sein dürfte (vgl. zum Verhältnis von § 171b GVG und § 172 GVG auch BGH, Urteil vom 19. März 1992 - 4 StR 73/92, BGHSt 38, 248).
- BGH, 09.06.1999 - 1 StR 325/98
Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit
Auszug aus BGH, 12.09.2023 - 5 StR 356/23
Dagegen spricht, dass die Öffentlichkeit bei der hier in Rede stehenden Inaugenscheinnahme kinderpornografischer Inhalte aufgrund der gesetzlichen Wertung des § 184b Abs. 1 StGB regelmäßig bereits nach § 172 Nr. 1 GVG wegen Gefährdung der Sittlichkeit auszuschließen ist (vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Juli 1985 - 1 StR 216/85, NStZ 1986, 179; vom 19. März 1992 - 4 StR 73/92, BGHSt 38, 248; vom 9. Juni 1999 - 1 StR 325/98, NJW 1999, 3060 aE;… LR/Krauß, 27. Aufl., § 172 GVG Rn. 11). - BGH, 09.07.1985 - 1 StR 216/85
Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Inhaltliche …
Auszug aus BGH, 12.09.2023 - 5 StR 356/23
Dagegen spricht, dass die Öffentlichkeit bei der hier in Rede stehenden Inaugenscheinnahme kinderpornografischer Inhalte aufgrund der gesetzlichen Wertung des § 184b Abs. 1 StGB regelmäßig bereits nach § 172 Nr. 1 GVG wegen Gefährdung der Sittlichkeit auszuschließen ist (vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Juli 1985 - 1 StR 216/85, NStZ 1986, 179; vom 19. März 1992 - 4 StR 73/92, BGHSt 38, 248; vom 9. Juni 1999 - 1 StR 325/98, NJW 1999, 3060 aE;… LR/Krauß, 27. Aufl., § 172 GVG Rn. 11).
- BGH, 28.11.2023 - 1 StR 292/23
Ausschluss der Öffentlichkeit für die Vernehmung minderjähriger Zeugen
Insoweit ist indes bedenklich, ob diese Vorschrift vorrangig anzuwenden ist (vgl. zur Inaugenscheinnahme kinderpornographischer Inhalte und § 184b Abs. 1 StGB: BGH, Beschluss vom 12. September 2023 - 5 StR 356/23 mN) oder nicht vielmehr umgekehrt § 171b GVG (…so Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 172 GVG Rn. 5 mwN). - BGH, 19.03.2026 - 1 StR 25/26
Revision im Strafverfahren scheitert trotz Fehlern an § 337 StPO
a) Durch den zwingenden Ausschluss der Öffentlichkeit für die Schlussvorträge und das letzte Wort (dazu zuletzt BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 72/22 Rn. 5 mwN) nach § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG soll verhindert werden, dass hierüber die für den vorherigen Öffentlichkeitsausschluss maßgebenden schutzwürdigen individuellen Umstände gleichwohl später angesprochen und damit umgangen werden (vgl. BT-Drucks. 17/12735 S. 18; BGH, Beschluss vom 12. September 2023 - 5 StR 356/23, BGHR GVG § 171b Abs. 3 Satz 2 Beruhen 1).
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