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Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2023 - 5 StR 356/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,25245
BGH, 12.09.2023 - 5 StR 356/23 (https://dejure.org/2023,25245)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2023 - 5 StR 356/23 (https://dejure.org/2023,25245)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2023 - 5 StR 356/23 (https://dejure.org/2023,25245)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG
    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussanträge

  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Strafverfahren: Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Inaugenscheinnahme kinderpornographischer Inhalte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 30
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 73/92

    Ausschluss der Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung; Abgrenzung …

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - 5 StR 356/23
    Dagegen spricht, dass die Öffentlichkeit bei der hier in Rede stehenden Inaugenscheinnahme kinderpornografischer Inhalte aufgrund der gesetzlichen Wertung des § 184b Abs. 1 StGB regelmäßig bereits nach § 172 Nr. 1 GVG wegen Gefährdung der Sittlichkeit auszuschließen ist (vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Juli 1985 - 1 StR 216/85, NStZ 1986, 179; vom 19. März 1992 - 4 StR 73/92, BGHSt 38, 248; vom 9. Juni 1999 - 1 StR 325/98, NJW 1999, 3060 aE;… LR/Krauß, 27. Aufl., § 172 GVG Rn. 11).

    Der Disposition der Betroffenen nach § 171b Abs. 4 GVG kann der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Inaugenscheinnahme kinderpornografischer Inhalte nicht unterliegen, weshalb § 172 Nr. 1 GVG in solchen Fällen in aller Regel vorrangig anzuwenden sein dürfte (vgl. zum Verhältnis von § 171b GVG und § 172 GVG auch BGH, Urteil vom 19. März 1992 - 4 StR 73/92, BGHSt 38, 248).

  • BGH, 09.06.1999 - 1 StR 325/98

    Verfahren über den Ausschluß der Öffentlichkeit

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - 5 StR 356/23
    Dagegen spricht, dass die Öffentlichkeit bei der hier in Rede stehenden Inaugenscheinnahme kinderpornografischer Inhalte aufgrund der gesetzlichen Wertung des § 184b Abs. 1 StGB regelmäßig bereits nach § 172 Nr. 1 GVG wegen Gefährdung der Sittlichkeit auszuschließen ist (vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Juli 1985 - 1 StR 216/85, NStZ 1986, 179; vom 19. März 1992 - 4 StR 73/92, BGHSt 38, 248; vom 9. Juni 1999 - 1 StR 325/98, NJW 1999, 3060 aE;… LR/Krauß, 27. Aufl., § 172 GVG Rn. 11).
  • BGH, 09.07.1985 - 1 StR 216/85

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Inhaltliche …

    Auszug aus BGH, 12.09.2023 - 5 StR 356/23
    Dagegen spricht, dass die Öffentlichkeit bei der hier in Rede stehenden Inaugenscheinnahme kinderpornografischer Inhalte aufgrund der gesetzlichen Wertung des § 184b Abs. 1 StGB regelmäßig bereits nach § 172 Nr. 1 GVG wegen Gefährdung der Sittlichkeit auszuschließen ist (vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Juli 1985 - 1 StR 216/85, NStZ 1986, 179; vom 19. März 1992 - 4 StR 73/92, BGHSt 38, 248; vom 9. Juni 1999 - 1 StR 325/98, NJW 1999, 3060 aE;… LR/Krauß, 27. Aufl., § 172 GVG Rn. 11).
  • BGH, 28.11.2023 - 1 StR 292/23

    Ausschluss der Öffentlichkeit für die Vernehmung minderjähriger Zeugen

    Insoweit ist indes bedenklich, ob diese Vorschrift vorrangig anzuwenden ist (vgl. zur Inaugenscheinnahme kinderpornographischer Inhalte und § 184b Abs. 1 StGB: BGH, Beschluss vom 12. September 2023 - 5 StR 356/23 mN) oder nicht vielmehr umgekehrt § 171b GVG (…so Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 172 GVG Rn. 5 mwN).
  • BGH, 19.03.2026 - 1 StR 25/26

    Revision im Strafverfahren scheitert trotz Fehlern an § 337 StPO

    a) Durch den zwingenden Ausschluss der Öffentlichkeit für die Schlussvorträge und das letzte Wort (dazu zuletzt BGH…, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 4 StR 72/22 Rn. 5 mwN) nach § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG soll verhindert werden, dass hierüber die für den vorherigen Öffentlichkeitsausschluss maßgebenden schutzwürdigen individuellen Umstände gleichwohl später angesprochen und damit umgangen werden (vgl. BT-Drucks. 17/12735 S. 18; BGH, Beschluss vom 12. September 2023 - 5 StR 356/23, BGHR GVG § 171b Abs. 3 Satz 2 Beruhen 1).
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