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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1959 - 5 StR 358/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,5110
BGH, 13.10.1959 - 5 StR 358/59 (https://dejure.org/1959,5110)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1959 - 5 StR 358/59 (https://dejure.org/1959,5110)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1959 - 5 StR 358/59 (https://dejure.org/1959,5110)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.10.1959 - 5 StR 358/59
    Darauf kann die Revision nicht gestützt werden (vgl. BGHSt 4, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]).
  • BGH, 16.06.1961 - 4 StR 176/61

    Entschuldbarkeit einer Überschreitung der Notwehr - Verwendung eines Messers in …

    Das wäre dann der Fall, wenn er den Angriff W.'s von vornherein und fortdauernd nur in berechtigter oder vermeintlicher Notwehr begegnet wäre, es sei denn, daß sein Verhalten vor W.'s Angriff auf Grund der neu zu treffenden Feststellungen, etwa wegen aufreizenden Verhaltens oder weil er an den Tatort gegangen ist, um Benno und Guido J. dabei Hilfe zu leisten, Hi. eine Lektion zu erteilen, zu der begründeten Annahme führte, er sei schon dadurch nicht ohne sein Verschulden in die Schlägerei verstrickt worden (vgl. RG JW 1925, 2470 Nr. 5; HRR 1934, Nr. 673; 4 StR 645/52 vom 7.5.1953, 5 StR 358/59 vom 13.10.1959, beide nicht veröffentlicht).

    Die strafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 227 StGB besteht in solchem Falle ungeachtet der möglichen Nichtverantwortlichkeit für eine innerhalb der Schlägerei zum Zwecke der Selbstverteidigung zugefügten Körperverletzung (so schon RGSt 3, 236, 238, ebenso 5 StR 358/59 vom 13.10.1959;… im übrigen vgl. LK 8. Aufl, § 227 StGB Anm, II 2 b und III).

  • BGH, 26.02.1964 - 2 StR 501/63

    Verletzung der Aufklärungspflicht wegen nicht ausreichender Befragung eines …

    Haben die Angegriffenen den Beginn der Schlägerei mitverschuldet, so besteht ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 227 StGB ungeachtet der möglichen Nichtverantwortlichkeit für innerhalb der Schlägerei zum Zwecke der Verteidigung zugefügte Körperverletzungen (RGSt 3, 236, 238; BGH, Urteile vom 13. Oktober 1959 - 5 StR 358/59 - und vom 16. Juni 1961 - 4 StR 176/61 -, insoweit in BGHSt 16, 130 nicht abgedruckt).
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