Rechtsprechung
| BGH, 04.10.1988 - 5 StR 362/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Mittäterschaft an einem Versicherungsbetrug - Annahme der Mittäterschaft eines Beteiligten, wenn dieser sich in das schon bestehende Vorhaben eingegliedert hat - Mildere Bestrafung eines Mittäters, wenn der andere den wichtigsten Anteil an der Planung und Durchführung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94
Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung; …
Mittäter eines solchen Betruges kann vielmehr auch sein, wer selbst an den Verhandlungen mit der Versicherung nicht beteiligt ist und die Belohnung für die Schaffung der Voraussetzungen zur Täuschung und Schädigung der Versicherung bereits vor der Schadensmeldung erhalten hat (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 3). - BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98
Verfolgungsverjährung bei vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den …
So kann Mittäter eines Betruges zum Nachteil einer Versicherung auch sein, wer selbst an den Verhandlungen mit der Versicherung nicht beteiligt ist, wenn er - wie hier - die entscheidende Voraussetzung für die Schädigung der Versicherung geschaffen hat (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 3). - BGH, 09.01.1997 - 4 StR 656/96
Anforderungen an die Annahme eines in Tatmehrheit zu einer gemeinschädlichen …
Zwar steht ihr nicht entgegen, daß der Angeklagte nach den Urteilsfeststellungen keine eigene Täuschungshandlung vorgenommen, sondern durch die Teilnahme an dem fingierten Unfall nur die Voraussetzung für die Schädigung der Versicherung geschaffen hat; denn auch die Beteiligung an Vorbereitungshandlungen kann eine Mittäterschaft begründen (vgl. BGHSt 40, 299 ff. [BGH 25.10.1994 - 4 StR 173/94]; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 3 und Tatinteresse 2 - insoweit nicht in BGHSt 34, 209 [BGH 30.10.1986 - 4 StR 499/86] veröffentlicht). - BGH, 19.07.1994 - 1 StR 362/94
Räuberische Erpressung - Diebstahl - Versuch - Vermögensnachteil - Waffenbesitz - …
Insbesondere war das Landgericht nicht gehindert, die gegen den Mittäter verhängte Strafe in seine Erwägungen mit einzubeziehen; dafür, daß die Strafkammer deshalb eine aus ihrer Sicht zu milde Strafe verhängte, weil es sich an jene Strafe gebunden fühlte, ergeben sich keine Anhaltspunkte trotz der möglicherweise mißverständlichen Wendung, eine höhere Strafe wäre mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 11, 23). - BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91
Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen (fortgesetzten) Tat - …
Ob und inwieweit dieser Grundsatz in besonders gelagerten Fällen Ausnahmen erleidet (vgl. BGH StV 1981, 122, 123;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; auch BGH Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78 - Seite 17), kann (ebenso wie schon im Senatsurteil vom 4. Oktober 1988 - 5 StR 362/88 - Seite 6) dahingestellt bleiben; denn der Beschwerdeführer K. hat mehr Taten begangen als seine drei wechselnden Mittäter und ist schwerer einschlägig vorbestraft als diese.
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