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| BGH, 23.03.1994 - 5 StR 38/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuerpflicht der Vermietung von Werbeflächen - Voraussetzungen der steuerrechtlichen Rechtsfähigkeit im Rahmen des Umsatzsteuerrechts - Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten nicht rechtsfähiger Personenvereinigungen von deren Geschäftsführern oder ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88
Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH
Auszug aus BGH, 23.03.1994 - 5 StR 38/94
Die Selbstanzeigemöglichkeit lebt aber erst mit Abschluß der Außenprüfung wieder auf (vgl. BGHR AO § 371 Selbstanzeige 1). - BGH, 22.06.1990 - 3 StR 471/89
Definition des Begriffs "Grober Eigennutz" - Indizielle Wirkung einer …
Auszug aus BGH, 23.03.1994 - 5 StR 38/94
Vorsorglich weist der Senat für die neue Hauptverhandlung darauf hin, daß für die Annahme eines Regelbeispiels nach § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO beide Merkmale - großes Ausmaß und grober Eigennutz - gleichzeitig gegeben sein müssen (vgl. BGHR AO § 370 III Nr. 1 Eigennutz 3 m.w.N.;… Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rdnr. 330). - BGH, 22.09.1993 - 5 StR 554/93
Berechnungsdarstellung der hinterzogenen Steuern bei Geständnis des Angeklagten - …
Auszug aus BGH, 23.03.1994 - 5 StR 38/94
Abgesehen davon darf der Tatrichter bei geständigen Angeklagten ausnahmsweise von der Darstellung der Berechnung der hinterzogenen Steuern absehen, wenn im übrigen anhand der getroffenen Feststellungen erkennbar ist, welches steuerlich relevante Verhalten dem Schuldspruch zugrunde liegt (BGH, wistra 1993, 342 m.w.N.).
- FG Münster, 15.10.2024 - 2 K 1002/19
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides für Lohnsteuerschulden einer …
Neben der steuerlichen Offenbarungs- und Erklärungspflicht des formellen Geschäftsführers besteht auch für den faktischen Geschäftsführer die Pflicht zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen (BGH, Urteile vom 23.03.1994 5 StR 38/94, juris; vom 23.03.2022 1 StR 511/21, juris).
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