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Rechtsprechung
   BGH, 05.09.1972 - 5 StR 380/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,5450
BGH, 05.09.1972 - 5 StR 380/72 (https://dejure.org/1972,5450)
BGH, Entscheidung vom 05.09.1972 - 5 StR 380/72 (https://dejure.org/1972,5450)
BGH, Entscheidung vom 05. September 1972 - 5 StR 380/72 (https://dejure.org/1972,5450)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit zwischen unbefugtem Waffenbesitz und der mit der Waffe begangenen strafbaren Handlung

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.07.1952 - 2 StR 303/52

    Beamtennötigung durch Bedrohung mit einer Schusswaffe - Anwendbarkeit des des …

    Auszug aus BGH, 05.09.1972 - 5 StR 380/72
    Tateinheit zwischen unbefugtem Waffenbesitz und der mit der Waffe begangenen strafbaren Handlung liegt jedenfalls dann vor, wenn der Täter schon bei Beginn der Dauerstraftat darauf aus war, mit der Waffe eine andere Straftat zu begehen (2 StR 303/52 vom 11.7.1952).
  • BGH, 16.08.1983 - 1 StR 486/83

    Voraussetzung des Vorliegens eines Gesamtvorsatzes für das Vorliegen einer …

    Das Vergehen des unerlaubten Führens einer Schußwaffe kann sowohl mit den Vergehen des Diebstahls mit Waffen, als auch mit den anderen Straftaten in Tateinheit stehen, bei denen die Waffe benutzt worden ist (vgl. BGHSt 29, 184, 186/187; 31, 29, 30; BGH, Beschl. vom 5.9.1972 - 5 StR 380/72;… Urt. vom 18.7.1978 - 5 StR 340/78; Beschl. vom 26.7.1978 - 3 StR 224/78;… Urt. vom 21.4.1982 - 2 StR 657/81; Beschl. vom 24.9.1982 - 2 StR 474/82; BayObLGSt 1975, 89).
  • BGH, 08.03.1983 - 5 StR 27/83

    Bestehen von Tateinheit zwischen dem mit einer Waffe begangenen Totschlag und …

    Jedenfalls bei dieser Sachlage besteht zwischen dem mit der Waffe begangenen Totschlag und dem unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitz Tateinheit (BGH Beschluß vom 5. September 1972 - 5 StR 380/72 - und Urteil vom 18. Juli 1978 - 5 StR 340/78 -).
  • BGH, 27.08.1975 - 3 StR 284/75

    Tateinheitliches Zusammentreffen des Führens einer Waffe mit einer anderen …

    Ob es in Fällen, in denen das Führen der Waffe nicht zum Tatbestand der anderen Handlung gehört, darauf ankommt, daß der Täter zu Beginn der Dauerstraftat des unbefugten Waffenführens darauf aus war, mit der Waffe eine andere Straftat zu begehen (vgl. BGH, Beschl. v. 5. September 1972 - 5 StR 380/72 -), kann deshalb dahinstehen.
  • BGH, 18.07.1978 - 5 StR 340/78

    Voraussetzungen für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes - Annahme von …

    Er war, wie die Feststellungen ergeben, schon bei Empfang der Waffe bereit, sie notfalls auch bei einer strafbaren Handlung zu benutzen (BGH Urteil vom 11. Juli 1952 - 2 StR 303/52; Beschluß vom 5. September 1972 - 5 StR 380/72).
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