Rechtsprechung
| BGH, 20.11.1962 - 5 StR 393/62 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts wegen Beteiligung von Gerichtsassessoren - Vorhersehbarkeit des Mangels an ordentlichen Richtern in einem Geschäftsverteilungsplan
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 16.12.1953 - II ZR 41/53
Hilfsrichter beim Oberlandesgericht
Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 5 StR 393/62
Abgesehen von den Erfordernissen der Beschäftigung des richterlichen Nachwuchses und von unvermeidbarer Vertretung bei Krankheit, Urlaub, vorübergehender Abordnung, zeitweiliger Geschäftsüberlastung müssen hiernach die bei Gericht dauernd vorhandenen richterlichen Aufgaben grundsätzlich und in aller Regel durch festangestellte Richter erfüllt werden (BGHSt 8, 159 [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54]; BGHZ 12, 1 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]).Die Mitwirkung von zwei Hilfsrichtern in einer Strafkammer oder einem Zivilsenat für sich allein ist dagegen nicht ohne weiteres als Verstoß gegen die angeführten Grundsätze angesehen worden (5 StR 585/53 vom 12. Januar 1954; 4 StR 555/57 vom 27. März 1958; BGHZ 12, 1 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]; BGH NJW 1957, 1762 6 ).
- BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60
Assessorenstrafkammern
Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 5 StR 393/62
Unter Zugrundelegung dieser Rechtsmeinung hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 3. Juli 1962 (NJW 1962, 1495) auf die Verfassungsbeschwerde der beiden Verurteilten die in der Zeit vor dem 1. Juli 1962 erlassenen Urteile der Strafkammer I des Landgerichts in Osnabrück und der Ferienstrafkammer I des Landgerichts in Detmold sowie die dazu ergangenen Rechtsmittelurteile für verfassungswidrig erklärt, weil an den Urteilen der Landgerichte zwei nicht planmäßig angestellte Richter mitgewirkt hatten, die nach den gegebenen Umständen vermeidbare Besetzung mit zwei persönlich nicht unabhängigen Richtern aber mit Art. 97 Abs. 2 und Art. 92 GG nicht vereinbar ist. - BGH, 12.07.1957 - I ZR 52/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 5 StR 393/62
Die Mitwirkung von zwei Hilfsrichtern in einer Strafkammer oder einem Zivilsenat für sich allein ist dagegen nicht ohne weiteres als Verstoß gegen die angeführten Grundsätze angesehen worden (5 StR 585/53 vom 12. Januar 1954; 4 StR 555/57 vom 27. März 1958; BGHZ 12, 1 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]; BGH NJW 1957, 1762 6 ).
- BGH, 29.09.1955 - 3 StR 463/54
Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 5 StR 393/62
Abgesehen von den Erfordernissen der Beschäftigung des richterlichen Nachwuchses und von unvermeidbarer Vertretung bei Krankheit, Urlaub, vorübergehender Abordnung, zeitweiliger Geschäftsüberlastung müssen hiernach die bei Gericht dauernd vorhandenen richterlichen Aufgaben grundsätzlich und in aller Regel durch festangestellte Richter erfüllt werden (BGHSt 8, 159 [BGH 29.09.1955 - 3 StR 463/54]; BGHZ 12, 1 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]). - BGH, 13.03.1956 - 2 StR 361/55
Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 5 StR 393/62
Demgemäß ist ein Geschäftsverteilungsplan, bei dessen Aufstellung schon vorauszusehen war, daß er wegen Mangels an ordentlichen Richtern des Landgerichts in wesentlichen Teilen nicht eingehalten werden konnte, als den gesetzlichen Erfordernissen nicht genügend bezeichnet worden (BGHSt 7, 205, 209 [BGH 08.02.1955 - 5 StR 561/54]; 9, 107, 110) [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]. - BGH, 27.03.1958 - 4 StR 555/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 5 StR 393/62
Die Mitwirkung von zwei Hilfsrichtern in einer Strafkammer oder einem Zivilsenat für sich allein ist dagegen nicht ohne weiteres als Verstoß gegen die angeführten Grundsätze angesehen worden (5 StR 585/53 vom 12. Januar 1954; 4 StR 555/57 vom 27. März 1958; BGHZ 12, 1 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]; BGH NJW 1957, 1762 6 ). - BGH, 08.02.1955 - 5 StR 561/54
Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 5 StR 393/62
Demgemäß ist ein Geschäftsverteilungsplan, bei dessen Aufstellung schon vorauszusehen war, daß er wegen Mangels an ordentlichen Richtern des Landgerichts in wesentlichen Teilen nicht eingehalten werden konnte, als den gesetzlichen Erfordernissen nicht genügend bezeichnet worden (BGHSt 7, 205, 209 [BGH 08.02.1955 - 5 StR 561/54]; 9, 107, 110) [BGH 13.03.1956 - 2 StR 361/55]. - BSG, 03.11.1959 - 9 RV 758/56
Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 5 StR 393/62
Demgegenüber ist im Anschluß an Kern JZ 1956, 167 und 541 in zunehmendem Maße die Auffassung vertreten worden, daß die Mitwirkung von zwei Hilfsrichtern in jedem Falle, d.h. nicht nur dann, wenn es sich bei dieser Besetzung um einen Dauerzustand handelt, den Grundsätzen der Unabhängigkeit der Richter und der Stetigkeit und Güte der Rechtsprechung nicht ausreichend entspreche und nach Überwindung der für die Besetzung der Gerichte zunächst vorhandenen Nachkriegsschwierigkeiten auch nicht mehr länger zu rechtfertigen sei (OLG Karlsruhe NJW 1957, 1367 [OLG Karlsruhe 03.04.1957 - 1 U 169/56]; BSG JR 1960, 78 und DVBl 1960, 107; im Schrifttum ferner Siegert NJW 1957, 1622, 1623 und DRiZ 1958, 191). - OLG Karlsruhe, 03.04.1957 - 1 U 169/56
Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 5 StR 393/62
Demgegenüber ist im Anschluß an Kern JZ 1956, 167 und 541 in zunehmendem Maße die Auffassung vertreten worden, daß die Mitwirkung von zwei Hilfsrichtern in jedem Falle, d.h. nicht nur dann, wenn es sich bei dieser Besetzung um einen Dauerzustand handelt, den Grundsätzen der Unabhängigkeit der Richter und der Stetigkeit und Güte der Rechtsprechung nicht ausreichend entspreche und nach Überwindung der für die Besetzung der Gerichte zunächst vorhandenen Nachkriegsschwierigkeiten auch nicht mehr länger zu rechtfertigen sei (OLG Karlsruhe NJW 1957, 1367 [OLG Karlsruhe 03.04.1957 - 1 U 169/56]; BSG JR 1960, 78 und DVBl 1960, 107; im Schrifttum ferner Siegert NJW 1957, 1622, 1623 und DRiZ 1958, 191). - BGH, 26.01.1954 - 5 StR 585/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.11.1962 - 5 StR 393/62
Die Mitwirkung von zwei Hilfsrichtern in einer Strafkammer oder einem Zivilsenat für sich allein ist dagegen nicht ohne weiteres als Verstoß gegen die angeführten Grundsätze angesehen worden (5 StR 585/53 vom 12. Januar 1954; 4 StR 555/57 vom 27. März 1958; BGHZ 12, 1 [BGH 16.12.1953 - II ZR 41/53]; BGH NJW 1957, 1762 6 ).
- BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62
Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von § …
Allerdings überschreitet die Mitwirkung mehrerer Hilfsrichter in einer Strafkammer in aller Regel die verfassungsrechtlichen Schranken und kann nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefallen, wenn sie zwingendnotwendig ist, nicht beanstandet werden (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 1962 [NJW 1962, 1495] und Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. November 1962 - 5 StR 393/62) Bei der Größe des Landgerichts Wiesbaden war die Mitwirkung von zwei Hilfsrichtern bei den Entscheidungen über die Ablehnungsgesuche sicher nicht unumgänglich.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".