Rechtsprechung
| BGH, 30.11.1954 - 5 StR 394/54 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,2786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51
Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'
Auszug aus BGH, 30.11.1954 - 5 StR 394/54
Dies könnte dann ein Grund sein, in der Tat nicht den Ausdruck einer Einstellung zu sehen, die sich über fremde Schmerzen ohne Mitleid hinwegsetzt (vgl BGHSt 3, 105 [109]). - RG, 17.09.1885 - 2128/85
Ist, wenn die im §. 51 St.P.O. angeordnete Belehrung über das Recht zur …
Auszug aus BGH, 30.11.1954 - 5 StR 394/54
Auch das Reichsgericht (RGSt 12, 403 [404]) hat ausgesprochen, der gesetzliche Vertreter sei zu der Belehrung eines kindlichen Zeugen über das Zeugnisverweigerungsrecht nicht heranzuziehen; denn eine Vertretung des Kindes bei einer Willenserklärung stehe hier nicht in Frage. - RG, 14.07.1881 - 1650/81
1. Unter welcher Voraussetzung kann in einem rein passiven Verhalten der …
Auszug aus BGH, 30.11.1954 - 5 StR 394/54
Das Reichsgericht (RGSt 4, 398) hielt die Vernehmung eines kindlichen Zeugen auch dann für zulässig, wenn dieser die Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht noch nicht verstehen konnte (…ebenso Löwe-Rosenberg StPO 20. Aufl. § 52 Anm 7 b; Eberhard Schmidt Lehrkomm StPO Teil II § 52 Erl 16; wohl auch KMR einfl. nach in d. 4 Aufl. Anm. 2 z § 52 StPO § 52 Anm 3 a und Schwarz StPO § 52 Anm. 4 A a; anderer Ansicht Geyer ZStW 2, 320-324; von Kries, Lehrbuch des deutschen Strafprozesses 1892, S 358).
- BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60
Zeugnisverweigerungsrecht geistig unreifer Personen
Soweit der 5. Strafsenat im Urteil vom 30. November 1954 - 5 StR 394/54 - ausgesprochen hat, bei der Vernehmung eines Kindes könne das Zeugnisverweigerungsrecht nicht durch einen, gesetzlichen Vertreter ausgeübt werden, ist diese Entscheidung durch den Beschluß des Großen Senates für Strafsachen BGHSt 12, 235 überholt. - BGH, 03.03.1959 - 5 StR 1/59
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat in seinem unveröffentlichtenUrteil vom 30. November 1954 - 5 StR 394/54 - in der Strafsache gegen I. (2 Ks 2/54 StA Hamburg) ausgesprochen, bei der Vernehmung eines Kindes könne das Zeugnisverweigerungsrecht nicht durch einen gesetzlichen Vertreter ausgeübt werden. - BGH, 04.10.1967 - 2 StR 492/67
Zeitliche Beschränkung einer erbarmungslosen Gesinnung
Die gegenüber fremden Leiden erbarmungslose Gesinnung braucht keine Dauereigenschaft zu sein (BGHSt 3, 105, 109 [BGH 06.06.1952 - 1 StR 708/51]; BGH Urteil vom 26. September 1954 - 5 StR 394/54 -).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.